Braun als Farbe für die AfD ist eine „zulässige Meinungsäußerung“
Ralf Stadler war nicht zufrieden, mit welcher Farbe die CSU seine Partei in einer Grafik darstellte und erstattete Anzeige. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft liegt nun vor.
Wenn es darum geht, etwa Wahlergebnisse von Parteien grafisch darzustellen, wird für die AfD in Anlehnung an deren Parteifarbe für gewöhnlich ein blauer Balken verwendet. Die CSU kam im Herbst 2022 bei der Präsentation einer Umfrage auf Facebook auf die Idee, den AfD-Balken braun einzufärben, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtete. Sie gab ihr damit die Farbe, die im politischen Bereich mit dem Nationalsozialismus verbunden wird. In den sozialen Medien wird das häufig gemacht, um sich klar von der AfD abzugrenzen.
Ein bayerischer Landtagsabgeordneter der AfD, Ralf Stadler, sah darin nicht nur eine pauschale Beleidigung der Wähler:innen seiner Partei, sondern auch eine Verharmlosung der NS-Verbrechen. Weil der Urheber diesmal aber eine Partei war, erstattete er Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft München, wo auch Bayerns Beauftragter gegen Hatespeech angesiedelt ist.
Die Staatsanwaltschaft München I, an die das Verfahren weitergeleitet worden war, hat das Verfahren nun aber eingestellt, wie ebenfalls die SZ berichtet. Laut SZ liege weder Beleidigung noch üble Nachrede, Verleumdung oder Volksverhetzung vor. Damit ist klar: Die Farbe Braun darf verwendet werden, um die AfD grafisch darzustellen, auch wenn damit Assoziationen an den Nationalsozialismus geweckt werden.
Farbe Braun für die AfD – Staatsanwaltschaft sieht darin weder Beleidigung noch Verleumdung
Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Entscheidung damit, dass es genügend Köpfe in der AfD gibt, die „bekanntermaßen“ die „Grenze zum Rechtsextremismus überschreiten“ und mit einem braunen Balken gemeint sein könnten. Im September 2022 ist bekannt geworden, dass der bayerische Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachtet.
Abgesehen davon, setze eine Beleidigung ein „individualisiertes Opfer“ voraus, was nicht gegeben sei, wenn eine Partei als ganzes abgebildet wird. Auch seien die Wähler:innen einer Partei „keine abgrenzbare, beleidigungsfähige Personenmehrheit“. Das Facebook-Posting der CSU sei insgesamt eine „plakative Charakterisierung“ und eine „im Ergebnis noch zulässige Meinungsäußerung“.
Ralf Stadler nutzt seine Niederlage, um gegen die bayerische Regierungspartei zu schießen. Der ganze Vorgang zeige nur „die aktuelle Nervosität der CSU“, zitiert ihn die SZ.
Zehn Jahre nach ihrer Gründung haben wir zusammengefasst, wo die AfD steht.