Laut dpa reagierte Biefang enttäuscht auf diese Gerichtsentscheidung. Sie können nicht verstehen, was an den Worten in ihrer Tinder-Bio missverständlich gewesen sein soll. „In Zukunft werde ich wohl meine Profile durch meine Vorgesetzten prüfen lassen, ob das rechtmäßig ist“, sagte Biefang, die inzwischen Referatsleiterin im Kommando Cyber- und Informationsraum ist.
Auf Twitter teilt sie ihren Missmut öffentlich: „Dann wirst Du als verwahrlostes Flittchen von deinem Arbeitgeber gebrandmarkt. Immerhin nicht mehr mit der glühenden Zange, sondern nur noch schriftlich. Aber der Stachel sitzt tief und brennt“, twittert sie über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Entscheidungen wie diese tragen wahrscheinlich nicht dazu bei, Straftaten gegen queere Menschen in Deutschland, die um 50 Prozent gestiegen sind, zu verhindern.
Politker:innen aus der Koalition verurteilten die Gerichtsentscheidung zu Biefangs Tinder-Profil scharf. gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagt die verteidigungspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Sara Nanni: „Klar ist, Dienstvorschriften dürfen nicht so stark in das Privatleben eingreifen, wie das hier der Fall war.“ Sie stimmt dem:der Twitter-Nutzer:in (siehe oben) zu und merkt an, dass eher Likes für rechtsextreme Inhalte ein Problem sein sollten, nicht „die Tatsache, dass man eine offene Ehe lebt und auf einem Datingportal unterwegs ist“. Das sei eine falsche Moralvorstellung aus den 50er-Jahren, so Nanni.
Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP, die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses ist, reagierte angeblich ungehalten auf diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: „Wir leben nicht im Jahr 1955. Privat ist privat, und Dienst ist Dienst“, sagte sie dem RND. Auch Twitter-Nutzer:innen griffen den Vergleich mit 1950 auf. So schrieb ein:e User:in in einem Tweet am Mittwoch: „Zeitzonen sind mega spannend: In Deutschland ist der 25.05.2022, in Australien ist der 26.05.2022, in der Bundeswehr ist 1950.“
Hier schreiben wir über die Verteidigungsministerin Christine Lambrecht, die 261 Euro für den Sylt-Flug ihres Sohnes im Regierungsflieger bezahlt haben soll.