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Lauterbach will Gleichbehandlung von Homosexuellen bei Blutspende – „längst Konsens“

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Von: Felicitas Breschendorf

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Schwules Paar, Blutspende Wer als homosexueller Mann in den vergangenen drei Monaten einen neuen Partner hatte, darf in Deutschland nicht Blutspenden.
Wer als schwuler Mann in den vergangenen drei Monaten einen neuen Partner hatte, darf in Deutschland nicht Blutspenden. © Panthermedia/ HEX/ Imago

Das sexuelle Risiko soll künftig nur auf „Grundlage des individuellen Verhaltens der spendewilligen Person“ ermittelt werden.

Männer, die mit Männern Sex haben, dürfen in Deutschland nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Geschlechtsverkehr mit einem neuen oder mehr als einem Partner hatten. Bei allen anderen Personen gilt dieses Verbot nur bei häufig wechselnden Partner:innen. „Natürlich konnte man bislang einfach lügen, aber die Gesellschaft signalisiert ja mit solchen Regeln, dass unser Blut nicht gewollt ist. Das finde ich verletzend und wenig weitsichtig“, sagte der queere SPD-Politiker Kevin Kühnert über die Blutspenderegeln gegenüber BuzzFeed News DE. Sein Wunsch, dass sich das 2023 ändert, könnte jetzt wahr werden.

Karl Lauterbach will „versteckte Diskriminierung“ von Homosexuellen bei Blutspende beenden

Gesundheitsminister Karl Lauterbach will die ungerechte Behandlung von schwulen und bisexuellen Männern bei der Blutspende beenden, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtet. „Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben“, sagte er dem RND.

„Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein“

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) forderte bereits im September 2022 eine Gleichberechtigung von Homosexuellen bei der Blutspende. Auch für die Ampelparteien ist das Thema nicht neu: Sie einigten sich schon im Koalitionsvertrag auf eine Gleichbehandlung bei der Blutspende. Am Dienstag (10. Januar 2023) liegt dem RND ein Änderungsvertrag zum Transfusionsgesetz vor. Die Bundesärztekammer soll mit der geplanten Gesetzesänderung dazu verpflichtet werden, die Blutspenderichtlinien innerhalb von vier Monaten zu ändern. „Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein“, heißt es laut RND in dem Änderungsantrag.

Auch nach der geplanten Änderung könne ein sexuelles Risiko noch zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung der Spende führen. Dieses Risiko soll jedoch nur auf „Grundlage des individuellen Verhaltens der spendewilligen Person“ ermittelt werden, und „gruppenbezogene Ausschluss- oder Rückstellungstatbestände sind insoweit nicht mehr zulässig“. In Österreich gelten bei der Blutspende bereits seit vergangenem Jahr für alle Menschen dieselben Regeln – unabhängig von Sexualität und Geschlecht. „Die Bundesärztekammer muss endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist“, sagte Lauterbach gegenüber dem RND.

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