Vorschläge zur Cannabis-Legalisierung beschlossen: Apotheken sehen sich in „heilberuflichem Konflikt“

Die Bundesregierung hat erste Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung beschlossen. Der Apothekenverband meldete bereits vorab Kritik am Entwurf an.
Mitte Oktober wurde ein Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums bekannt, das den Plänen der Ampelkoalition zur Cannabis-Legalisierung erste Grundzüge verleihen soll. Dieser Fahrplan, der schließlich in ein Gesetzgebungsverfahren münden soll, wurde nun vom Bundeskabinett gebilligt, wie die tagesschau berichtet. Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sehen unter anderem vor, Erwerb und Besitz „bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum“ für Personen ab 18 Jahren zu legalisieren.
Auch der bisher strikt verbotene private Hanf-Eigenanbau von „drei weiblichen blühenden Pflanzen pro volljähriger Person“ soll erlaubt werden, wie die Rheinische Post berichtet. Eine Grenze beim THC-Gehalt soll es im Zuge der Cannabis-Legalisierung zumindest für Menschen über 21 Jahren nicht geben. Für 18- bis 21-Jährige werde eine solche Maßnahme laut tagesschau geprüft. Die angedachte Begrenzung des THC-Gehalts war bereits kurz nach Bekanntwerden des Eckpunktepapiers Anstoß für Kritik aus der Politik.
Apotheker:innen sehen sich wegen Cannabis-Legalisierung „in einem heilberuflichen Konflikt“
„Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb von Genusscannabis werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen“, zitiert die tagesschau aus den Eckpunkten. Lauterbachs nun gebilligte Entwurf schlägt die Abgabe von legalisiertem Cannabis in Apotheken vor, um den Schwarzmarkthandel auch im ländlichen Raum zurückzudrängen. Der Apothekerverband meldet jedoch Kritik an. „Die Apotheken sehen sich bei der geplanten Cannabis-Legalisierung in einem heilberuflichen Konflikt“, sagte Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein, der Rheinischen Post.
Einerseits sehen sich Preis und seine Kolleg:innen aufgrund ihrer fachlichen Expertise bestens geeignet, die hohen Qualitätsstandards bei Beratung und Verkauf zu erfüllen. „Andererseits sind Apothekerinnen und Apotheker Heilberufler“, sagte der Verbandschef. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) habe sich bereits eindeutig gegen die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ausgesprochen, so Preis. „Besonders kritisch wird auch eine mögliche Wettbewerbssituation mit rein kommerziellen Anbietern gesehen.“
Apothekerverband zur Cannabis-Legalisierung: „Größte Hürde bleibt das internationale und das EU-Recht“
Die Apotheken würden zwar bereits seit 2017 Cannabis verkaufen, allerdings nur zu medizinischen Zwecken. „Jetzt zweigleisig zu fahren und auch noch Cannabis zu Genusszwecken zu verkaufen, lehnen aktuell noch zahlreiche Apotheken ab“, zitiert die Rheinische Post den Chef des Apothekerverbands Nordrhein.
Preis ist aber ohnehin skeptisch, was die Erfolgsaussichten einer zügigen Legalisierung von Cannabis angeht. „Denn die größte Hürde bleibt nach wie vor das internationale und das EU-Recht.“ Tatsächlich sehen auch Jurist:innen des Deutschen Bundestages und der Deutsche Hanfverband aus ebendiesen Gründen Probleme auf die Cannabis-Legalisierung zukommen.