Klage gegen Facebook: Algorithmus zeigte Wohnungsanzeigen nur Menschen mit bestimmter Hautfarbe

Der Algorithmus von Facebook, der in den USA auswählt, wem Wohnungsanzeigen ausgespielt werden, berücksichtigt Hautfarbe und Herkunft. Das muss sich jetzt ändern.
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist spätestens seit dem groß angelegten Experiment „Hanna und Ismail“ der Datenjournalist:innen des Bayerischen Rundfunks und des Spiegels bekannt. 8.000 Antworten auf Wohnungsanfragen zeigten damals, dass Menschen mit nicht deutsch klingendem Namen auf dem Mietmarkt deutlich diskriminiert werden. Eine repräsentative Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2020 bekräftigt das Ausmaß, des Problems: 35 Prozent der Wohnungssuchenden mit Migrationshintergrund berichteten der Umfrage- zufolge von rassistischer Diskriminierung.
In Deutschland soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Wohnungssuchende vor Diskriminierung schützen. Auch in den USA ist Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt etwa nach Hautfarbe oder Geschlecht per Gesetz verboten. Deswegen muss der Facebook-Konzern Meta sein System zur Personalisierung von Wohnungsanzeigen ändern, berichtet die dpa.
Algorithmus für Immobilienanzeigen berücksichtigt Hautfarbe, nationale Herkunft und Geschlecht
Das Ministerium für Wohnungsbau und Stadtentwicklung der US-Regierung hatte Meta im März 2019 wegen Diskriminierung verklagt. Der Vorwurf: Immobilienfirmen hätten dafür sorgen können, dass ihre Inserate Menschen mit bestimmter Hautfarbe, Herkunft, Familienstand, Geschlecht oder religiöser Zugehörigkeit nicht angezeigt wurden. Das Justizministerium teilte mit, dass Meta auch eine Strafe von etwa 109.000 Euro zahlen muss – den vom Gesetz vorgesehenen Höchstbetrag.
Der Kern von Facebooks Geschäftsmodell ist, dass Werbekund:innen mit ihren Anzeigen gezielt bestimmte Nutzer:innengruppen ansprechen können. Auch Immobilienfirmen nutzen das. Das Problem sah die US-Regierung speziell in einem System, mit dem Werbekund:innen ihre Anzeigen an ähnliche Nutzer:innen wie eine von ihnen ausgesuchte Referenz-Gruppe richten können. Der Algorithmus, der diese ähnlichen Nutzer auswählt, berücksichtigt dabei laut dpa auch Merkmale wie Hautfarbe, nationale Herkunft und Geschlecht, wie das Justizministerium betonte.
Die Vergleichsvereinbarung sehe vor, dass Meta spätestens zum Jahresende die Funktion nicht mehr für Wohnungsanzeigen nutzen werde. Der Deal zwischen dem Konzern und der Regierung muss noch vom zuständigen Richter abgesegnet werden.