1. BuzzFeed
  2. News
  3. Flucht & Migration

Lesben- und Schwulenverband: Deutschland schiebt homosexuelle Geflüchtete in „brutale Verfolgerstaaten“ ab

Erstellt:

Von: Felicitas Breschendorf

Kommentare

Links ein küssendes Paar, rechts ein Gefängnis. Homosexuelle Geflüchtete sind in Deutschland laut queer.de nicht immer willkommen.
Homosexuelle Geflüchtete sind in Deutschland laut queer.de nicht immer willkommen. © Cavan Images /imago/ dpa/ BuzzFeed Collage

Laut Lesben- und Schwulenverband schiebt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge queere Geflüchtete in Länder ab, in denen sie von Verfolgung bedroht sind.

Queere Geflüchtete werden laut Lesben- und Schwulenverband (LSVD) weiter in Länder abgeschoben, in denen sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden. Der LSVD kritisiert diese Abschiebung von Menschen aus der LQBTQIA+-Bewegung als rechtswidrig, berichtet das Portal queer.de. Nach Europarecht dürfen Homosexuelle nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden, wenn sie dort wegen ihrer Identität in Gefahr sind.

Länder, in denen das Bundesamt für Migration uns Flüchtlinge (BAMF) homosexuelle Geflüchtete abschiebt, seien etwa Pakistan und Iran. Diese Länder seien queerfeindlich und „brutale Verfolgerstaaten“, wie queer.de berichtet. Die Abschiebungen würden damit begründet, dass sich die Geflüchteten in ihren Ländern „diskret“ verhalten könnten. In einem Versteck unversehrt leben zu können, werde als Indiz für ein sicheres Herkunftsland gedeutet.

Abschiebung homosexueller Geflüchteter: In Pakistan droht sogar die Todesstrafe

In seiner Kritik bezieht sich der LSVD explizit auf einen Fall vom 8. Februar. Der BAMF hatte damals den Asylantrag eines homosexuellen Geflüchteten aus Pakistan aufgrund von formellen Gründen abgelehnt. In Pakistan können männliche Homosexuelle mit lebenslanger Haft bis hin zur Todesstrafe verurteilt werden. Der Geflüchtete hatte den Wunsch, in Deutschland ein sicheres Leben führen – zurückreisen musste er trotzdem.

Bereits zwei Jahre zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht der Abschiebung eines pakistanischen Mannes widersprochen. Der 19-Jährige war ebenfalls aufgrund seiner Homosexualität bedroht und durfte in Deutschland bleiben – queer.de schrieb damals über seine Geschichte. Der LSVD fordert Bundsinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dazu auf, „der menschenverachtenden Bescheidungspraxis und den unsäglichen Diskretionsprognosen bei queeren Geflüchteten endlich ein Ende zu bereiten“. Schon zu Beginn ihrer Amtszeit hatte sich die Ampel-Regierung vorgenommen, viel für queere Menschen zu tun – hält sie ihr Versprechen?.

Drohende „Gewalt oder Erpressung“ im Herkunftsland für Geflüchtete – trotzdem oft kein Asyl

Der Gefährdung von gleichgeschlechtlichen Paaren in Pakistan sei sich das BAMF durchaus bewusst gewesen. Das werde aus dem Ablehnungsbescheid klar, der queer.de vorliege. Homosexuelle Männer seien „Gewalt oder Erpressung ausgesetzt [...] sobald die homosexuelle Beziehung bekannt und offen wahrgenommen wird“, heißt es darin. Trotzdem habe das Bundesamt den Geflüchteten aus Pakistan abgelehnt.

Im Ablehnungsbescheid begründet das BAMF seine Entscheidung vom 8. Februar, den Asylantrag abzulehnen, wie folgt: Bei dem Geflüchteten handele es sich um einen Mann, der „seine Neigungen immer versteckt“ habe. Er gehöre demnach zu „dem Kreis der homosexuellen Männer“, die kein Bedürfnis hätten, ihre Homosexualität offen auszutragen. Im privaten Bereich werde Homosexualität in Pakistan toleriert, der Geflüchtete sei dort also sicher. Er habe demnach keinen Anspruch auf Asyl.

Der LSVD kritisiert die Abschiebung von Homosexuellen in schwulen-feindliche Länder

LSVD-Bundesvorstandsmitglied Patrick Dörr kritisiert den Fall des schwulen Pakistani scharf. Von Antragstellenden könne nicht erwartet werden, dass sie „ihre sexuelle Orientierung geheim halten oder Zurückhaltung beim Ausleben üben“. Um nicht abgeschoben werden zu können, sei es außerdem vollkommen irrelevant, ob jemand geoutet leben möchte oder nicht. Patrick Dörr verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg aus dem Jahr 2013. Dieses verbietet die Abschiebung von jeglichen Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung mit Gefängnis oder Schlimmerem rechnen müssen.

Neben fairen Asylverfahren für Geflüchtete möchte der LSVD noch weitere Maßnahmen durchsetzen. Zum Tag gegen Homophobie veröffentlichte er 5 Forderungen für mehr Gleichberechtigung von LGBTQI+ – zum Beispiel sollen Regenbogenfamilien besser abgesichert werden.

Auch interessant

Kommentare