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Cannabis-Legalisierung: Grenze beim THC-Gehalt „mehr als kontraproduktiv“

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Von: Robert Wagner

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Frau raucht einen Joint
Joints sollen zukünftig maximal 15 Prozent des berauschenden Wirkstoffs THC enthalten. Für manche eine zu strenge Regelung. © Westend61/Imago

Der Entwurf zur Legalisierung von Cannabis erntet Kritik. Die Begrenzung des THC-Gehalts treibe Konsument:innen auf den Schwarzmarkt.

Die Ampelkoalition will den Kauf und Besitz von bis zu 20 Gramm Cannabis ab 18 Jahren legalisieren, wie aus dem Eckpunktepapier des Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) zur Cannabis-Legalisierung hervorgeht. Der Gehalt des Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) soll dabei allerdings auf 15 Prozent beschränkt werden. Für Cannabis-Produkte, die an 18- bis 21-Jährige verkauft werden, soll sogar eine Grenze von 10 Prozent gelten, um „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ zu vermeiden.

Kritik an Cannabis-Plänen von Karl Lauterbach: Obergrenze für THC-Gehalt zu streng

Von mehreren Seiten kommt nun Kritik an dieser Begrenzung. Der drogenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Kristine Lütke, ist der Entwurf mit seinen Beschränkungen zu streng. Sie twitterte, dass die THC-Obergrenze Konsument:innen auf den Schwarzmarkt treibe. Sie nennt das Eckpunktepapier „unnötig restriktiv“ und spricht von einer „Katastrophe für (den) Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz.“

Auch der Bundestagsabgeordnete Bruno Hönel von den Grünen nennt die THC-Obergrenze „zu restriktiv“. Sie begünstige die „Beschaffung über den Schwarzmarkt.“ Seine Kollegin von der SPD, die Innen- und Rechtspolitikerin Carmen Wegge kündigte auf Twitter bereits an, die in Lauterbachs Entwurf skizzierte Begrenzung des THC-Gehalts nicht zu unterstützen.

„Begrenzung des THC-Gehalts auf 15 Prozent wäre mehr als kontraproduktiv“

Nicht nur aus der Politik kommt Kritik. Der Geschäftsführer des Cannabis-Großhändlers Cansativa, Jakob Sons, äußert im Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) Bedenken hinsichtlich der Restriktionen des Eckpunktepapiers: „Der Gesetzgeber darf nicht eine zu niedrige Obergrenze für den THC-Gehalt festlegen. (...) Wenn die Konsumenten in legalen Shops nicht das Gewünschte bekommen, dann bleiben sie bei ihrem bekannten Schwarzmarktdealer.“

Sons Unternehmen vertreibt unter anderem auch das Cannabis des kanadischen Konzerns Aurora, der im sachsen-anhaltinischen Leuna für den medizinischen Gebrauch jährlich eine Tonne Hanf anbauen darf. Das in Leuna produzierte Cannabis weist einen THC-Gehalt von 19 Prozent auf und wäre damit nach den Plänen des Gesundheitsministeriums zu stark für den legalen Handel. Dirk Heitepriem, Manager von Aurora, sagte dazu dem RND: „Der legale Markt muss attraktiv sein, preislich, von der Produktvielfalt und der Qualität. Hier wäre eine Begrenzung des THC-Gehalts auf 15 Prozent mehr als kontraproduktiv.“

THC-Gehalt im illegalen Handel liegt schnell bei über 15 Prozent

Die Befürchtung, dass viele Konsumierende auf den Drogendealer zurückgreifen, um an stärkeres Cannabis zu gelangen, ist durchaus berechtigt. Ein THC-Gehalt von 15 Prozent entspricht in etwa dem, was das übliche Cannabis auf dem Berliner Schwarzmarkt enthält, wie aus einer Auswertung des Abgeordnetenhauses Berlin hervorgeht. Sie kommt für das Jahr 2022 auf einen Durchschnittswert von 13,2 Prozent bei Cannabisblüten, wobei der Wert aufgrund statistischer Ungenauigkeiten tatsächlich höher einzuschätzen ist. Haschisch, das gepresste Harz der Cannabispflanze, weist grundsätzlich eine höhere THC-Konzentration auf und erreicht in Berlin auf dem Schwarzmarkt einen Gehalt von 20,4 Prozent.

Auch in Amsterdam, das für seine Coffee-Shops berühmt ist, wird zumeist Cannabis mit einem THC-Gehalt von um die 15 Prozent verkauft. Eine aktuelle Studie des niederländischen Trimbos-Instituts hat ergeben, dass die meistverkauften Coffee-Shop-Sorten einen THC-Gehalt von 14,6 Prozent hatten. Die Premium-Sorten kamen hingegen schon auf über 18 Prozent.

Für 18- bis 21-Jährige soll THC-Grenze von 10 Prozent gelten

Die Grenze von 15 Prozent ist also schnell überschritten, der Anreiz, sich auf dem Schwarzmarkt zu bedienen, entsprechend hoch. Das gilt umso mehr für Menschen zwischen 18 und 21 Jahren, die laut des Eckpunktepapiers nur Cannabisprodukte mit maximal 10 Prozent THC konsumieren dürfen sollen. Aus medizinischer Sicht gibt es durchaus gute Argumente für eine solche Begrenzung, da Cannabis durchaus gefährlich sein kann. Das gelte insbesondere für Menschen unter 25 Jahren, wie RND berichtet.

Manche Befürworter:innen der Cannabis-Legalisierung wenden allerdings ein, dass die angedachten Restriktionen für 18- bis 21-Jährige unangemessen sind. Dieselbe Personengruppe darf etwa uneingeschränkt Hochprozentiges kaufen und konsumieren, obwohl sich Alkohol auf junge Menschen ähnlich verheerend auswirkt. Das sorgt für sarkastische Kommentare auf Twitter.

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