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Letzte Generation ist keine Terror-Vereinigung

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Von: Pia Seitler

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Aktivistinnen der Letzten Generation blockieren immer wieder Straßen in Deutschland.
Aktivistinnen der Letzten Generation blockieren immer wieder Straßen in Deutschland. © Christian Grube/Imago

Die Klimaschutzbewegung würde sich radikalisieren – so die Warnung von Politiker:innen. Die Bundesanwaltschaft gibt nun ihre Einschätzung.

Karlsruhe (dpa) – Die Klimaschutzbewegung Letzte Generation wird von der Bundesanwaltschaft nicht als terroristische Vereinigung betrachtet. Das sagte Generalbundesanwalt Peter Frank am Mittwoch (22. März 2023) beim Jahrespressegespräch seiner Behörde in Karlsruhe. „Da sehen wir keine Zuständigkeit derzeit“, führte Frank aus. Aktivitäten wie sich an Straßen festkleben oder Kunstwerke beschädigen fielen in die Zuständigkeiten der Landesjustiz.

Frank reagierte damit auf Besorgnisse, wonach sich Teile der Klimabewegung radikalisierten. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte sogar vor der Entstehung einer „Klima-RAF“ in Anlehnung an die Terrorgruppe Rote Armee Fraktion gewarnt, der mehr als 30 Morde zur Last gelegt werden. Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hatte diesen Vergleich schon als „Nonsens“ eingestuft.

Die Letzte Generation selbst hält ihren Protest für friedlich und sieht ihn als Akt des zivilen Widerstands ähnlich der Bürgerrechtsbewegung in den USA in den 1960er Jahren. Seit über einem Jahr bringen die sogenannten Klimakleber nicht nur Autofahrer gegen sich auf, sie halten auch Polizei und Justiz mit ihren Aktionen auf Trab.

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