1. BuzzFeed
  2. News

Jetzt erst recht: DJs spielen den Ballermann-Hit Layla „aus Prinzip“

Erstellt:

Von: Jana Stäbener

Kommentare

Das Ballermann-Lied „Layla“ wird aus Sexismus-Gründen auf vielen Volksfesten nicht mehr gespielt. Außer bei denen, die den Song jetzt aus Trotz auf die Playlist packen.

Fast 50.000 Menschen haben bereits die Petition #freelayla unterzeichnet, die „gegen Zensur“ des Ballermann-Hits einstehen möchte. Das „Verbot“ des Songs auf dem Kiliani-Volksfest in Würzburg hat eine Debatte über Sexismus und Kunstfreiheit ausgelöst, die nicht enden will. Schon Ende Juni machte der Song „Layla“ Schlagzeilen. Damals aber deswegen, weil die Junge Union (JU) den Ballermann-Hit auf ihrem Landestag spielte – hier sammelten wir Tweets dazu.

Einige Wochen später, am 11. Juli, entschied sich die Stadt Würzburg als Veranstalter bewusst dafür, den Song „Layla“ nicht auf dem Kiliani-Volksfest zu spielen. Einige Festwirte der Düsseldorfer Kirmes zogen am 13. Juli nach. Aber nicht alle Veranstalter:innen und Festwirte und finden dieses „Verbot“ gut – viele sind viele sauer und wollen den Song „Layla“ aus Trotz erst recht spielen.

Ballermann-Lied „Layla“: Trotz-Reaktionen auf das „Verbot“

Die Reaktionen auf das „Verbot“ von „Layla“ reichen von Unverständnis bis trotziger Wut. Hier haben wir 11 deutliche Twitter-Reaktionen gesammelt, die das „Verbot“ des sexistischen Ballermann-Lieds „Layla“ thematisieren. Dabei auch ein Video eines Volksfest-Besuchers, der am 12. Juli ein Video teilt, wie die tobende Masse im Festzelt ohne musikalische Begleitung den „Layla“-Song grölt. Doch nicht nur auf Social Media geht es rund – auch einige Festwirte und Veranstalter:innen entschieden sich (aus Trotz?) den Ballermann-Hit zu spielen.

So beispielsweise auch DJ Marc Pesch, der den Ballermann-Hit auf der Düsseldorfer Rheinkirmes trotzdem spielte. Er habe das „Verbot“ umgangen, sagt er laut Focus Online. Aber wie? Anscheinend mithilfe einer Instrumentalversion, bei der der Liedtext (zur Erinnerung: „Ich hab‘ ‚nen Puff und meine Puffmama heißt Layla, sie ist schöner, jünger, geiler, La-la-la-la-la-la-la-Layla“) nur wenige Sekunden hörbar gewesen sei. Die Besucher:innen der Kirmes sangen den Song aus vollem Hals mit und es sei anscheinend kaum aufgefallen, dass der Gesang fehle. Die Veranstalter:innen der Kirmes hätten jedoch Bescheid gewusst. „Die Instrumentalversion wurde mit Rückendeckung der Schützen gespielt“, sagte Pesch gegenüber Focus Online.

Cannstatter Festwirt Michael Wilhelmer will „Layla“ jetzt „aus Prinzip“ spielen

Michael Wilhelmer, dem der Song „Layla“ laut Stuttgarter Zeitung (StZ) gar nicht wirklich gefällt. Er ist Festwirt des Schwabenwelt-Zelts beim Cannstatter Wasen in Stuttgart und will das sexistische Party-Lied „aus Prinzip“ spielen. „Mir geht es gar nicht so sehr um dieses eine Lied“, erklärt Wilhelmer der StZ, „mir macht das große Sorgen, diese Tendenzen zum Vorschreiben und Verbieten“.

Wilhelmer sagt der StZ, wenn damit begonnen werde, „die Kunstfreiheit zu beschneiden“, dann frage er sich: „Wo hört das auf? Wer entscheidet auf welcher Grundlage, was wir in Zukunft wo hören, singen oder sehen dürfen“. Dass die Frauen in den Festzelten genauso laut singen würden, wie die Männer, sei für ihn ein weiterer Grund, warum das „Verbot“ keinen Sinn ergebe.

Laut RTL wird „Layla“ auf dem Münchner Oktoberfest (Wiesn) bei vielen Festwirten nicht gespielt. In der „Käfer Schänke“ und im „Hacker“-Festzelt jedoch schon.

Kann man bei „Layla“-Debatte überhaupt von einem „Verbot“ sprechen?

Doch stimmt das mit dem „Verbot“ überhaupt? Gerade dass FDP-Minister Marco Buschmann von einem „Verbot“ spricht, findet Medienanwalt Christian Solmecke nicht passend. In seinem Video zur Layla-Debatte (siehe unten) erklärt er, warum. Der Rechtsanwalt hat auf YouTube schon einige Male das Thema „Kunstfreiheit“ behandelt. Beim Volksfest Würzburg sei die Stadt selbst der Veranstalter gewesen. Wenn dieser Veranstalter sich dazu entscheidet, einen Song von der Party-Playlist zu nehmen, dann ist das deren freie Entscheidung, so Solmecke.

Auch in Düsseldorf sei die Stadt nur mit einer Bitte an die Veranstalter:innen herangetreten. Laut Christian Solmecke kann man hier nicht von einem behördlichen Verbot sprechen. Es gebe auch keinen rechtlichen Grund, das Lied überhaupt verbieten zu können. Auch das Lied „Dicke Titten, Kartoffelsalat“ von Ikke Hüftgold sei ja nicht verboten. Da gehe Kunstfreiheit schon sehr weit, so der Anwalt in seinem YouTube-Video „Gut, ob das Kunst ist oder nicht, das mag jeder für sich selbst entscheiden“, lacht Solmecke. „Manche finden es halt auch gar nicht witzig.“

Ballermann-Hit „Layla“ wird im Fernsehgarten und auf dem Frankfurter Oktoberfest zu hören sein

Nicht nur Michael Wilhelmer will „Layla“ aus Protest spielen. Auch auf dem Frankfurter Oktoberfest, das vom siebten September bis zum dritten Oktober stattfindet, wird der Song laut RTL „selbstverständlich“ erlaubt sein, wie der Veranstalter Kai Mann auf RTL-Anfrage mitteilte. Er kommentierte seine Entscheidung mit den Worten „Vollgas voraus!“

Auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll „Layla“ am 31. Juli ebenfalls zu hören sein – jedoch in einer „entschärften“ Variante. Genauer gesagt geht es um die „Mallorca vs. Oktoberfest“-Ausgabe des „ZDF Fernsehgarten“, bei der aus der „Puffmama Layla“ laut Bild nun etwas wie „Busmama“ werden soll. Dabei tauchten andere problematische Ballermann-Hits in den vergangenen Jahren gar nicht erst im Fernsehgarten au, sagte ein Insider gegenüber der Bild.

Auch interessant

Kommentare