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Gericht in den Niederlanden verbietet Racial Profiling – für Grüne „wegweisend“

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Von: Robert Wagner

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In den Niederlanden verbietet ein Gericht Racial Profiling. In Deutschland ist das schon der Fall, aber „in der Praxis noch nicht überall angekommen“.

Die niederländische Grenzpolizei darf nicht länger die Praxis des „Racial Profiling“ anwenden und Menschen basierend auf ihrer Hautfarbe kontrollieren. Das entschied am 14. Februar 2023 ein Berufungsgericht in Den Haag. Es hob damit ein Urteil aus erster Instanz auf, das Kontrollen nach ethnischen Kriterien noch erlaubt hatte. Einige Schwarze Niederländer und Amnesty International hatten den Staat verklagt, da nach ihrer Ansicht systematisch Schwarze Menschen an den Grenzen kontrolliert werden.

„Ohne objektive und angemessene Begründung“, stellten solche Polizeikontrollen „eine besonders schwerwiegende Form von Diskriminierung“ dar, zitiert die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aus dem Urteil. Der niederländische Staat habe keine überzeugenden Gründe anführen können, die eine solche Diskriminierung akzeptabel machen würden, erklärt das Gericht. Amnesty sprach von einem „historischen Urteil“.

Niederlande, Gericht in Den Haag verbietet diskriminierende Polizeikontrollen / Racial Profiling
Mpanzu Bamenga (l.), einer der Kläger:innen und Stadtrat in Eindhoven, freut sich über das Urteil. © IMAGO/Bart Maat

Grüne begrüßen Urteil als „wegweisende Entscheidung“

Marcel Emmerich, Obmann der Grünen-Fraktion im Innenausschuss des Bundestags, begrüßt auf Anfrage von BuzzFeed News DE das Urteil aus Den Haag als „wegweisende Entscheidung für alle von Diskriminierung betroffenen Menschen.“

„In Deutschland ist rechtlich bereits geklärt, dass Racial Profiling gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, aber das ist in der Praxis noch nicht überall angekommen“, so der Grünen-Politiker. Seit Jahren werde Deutschland deshalb immer wieder von europäischen Institutionen gerügt und aufgefordert, wirksamer dagegen vorzugehen.

Zum Hintergrund: Deutsche Gerichte haben bereits vor über zehn Jahren erstmalig entschieden, dass Racial Profiling illegal ist, wie das juristische Fachmagazin Legal Tribune Online berichtet. Dennoch wird gegen die deutsche Polizei weiterhin immer wieder der Vorwurf erhoben, Menschen gezielt auf Grundlage ihrer Hautfarbe zu kontrollieren.

Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen) während der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.2022 in Berlin.
Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen) während der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.2022 in Berlin. © IMAGO/Christian Spicker

Racial Profiling in Deutschland: Grüne fordern „unabhängige Studie“

„Es ist wichtig, dass wir in Zukunft eine rechtsstaatliche Grundlage schaffen, damit Betroffene sich nicht mehr in für sie ermüdenden und unwürdigen Einzelfallentscheidungen vor Gericht ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte selbst erstreiten müssen“, betont Emmerich gegenüber BuzzFeed News DE. Die anstehende Novellierung des Bundespolizeigesetzes sieht er als Chance, „mehr Rechtssicherheit zu schaffen und auch Diskriminierung in Zukunft besser einzudämmen.“

Emmerich fordert Neuerungen im Polizeialltag wie Kontrollquittungen und Bodycams und plädiert für einen grundsätzlichen Mentalitätswandel. „Wir müssen die Ausbildung unserer Polizei weiterentwickeln, die Fehlerkultur stärken und sollten in einer unabhängigen Studie Vorurteile und Einstellungen innerhalb der Polizei untersuchen.“ Bei all diesen Themen, so Emmerich, „lassen wir nicht locker.“

Bereits 2020 war eine Racial-Profiling-Studie angedacht

Gerade Racial Profiling sei ein „großes Problem“ in der Beziehung zwischen Polizei und Menschen mit Migrationshintergrund, sagte erst kürzlich Lamya Kaddor, die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, zu BuzzFeed News DE. „Menschen mit Migrationshintergrund und People of Color (PoC) berichteten deutlich häufiger als weiße Personen, Diskriminierungserfahrungen mit der Polizei (...) gemacht zu haben.“

Nachdem über Jahre immer wieder der Vorwurf erhoben worden war, die deutsche Polizei habe ein Problem mit Rassismus, wurde bereits 2020 von der damaligen Bundesregierung eine bundesweite Studie zum Racial Profiling angedacht. Vom ehemaligen Innenminister Horste Seehofer kam damals jedoch ein klares Nein gegen die Studie (siehe Video oben). Das Innenministerium begründete Seehofers Entscheidung unter anderem damit, dass Racial Profiling in der polizeilichen Praxis bereits verboten sei.

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