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300 Euro Energiepauschale: Wer sie wann bekommt - und was nach Steuern übrig bleibt

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Von: Jana Stäbener

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EIn Mädchen sitzt an einer Heizung, daneben sind Geldscheine in einer Steckdose.
Die Energiepauschale steht allen Berufstätigen zu und soll bei gestiegenen Heizkosten unterstützen. © Westend61/IMAGO, McPHOTO/IMAGO (Collage)

Allen Berufstätigen steht bald eine einmalige Energiepauschale von 300 Euro zu. Wir fassen zusammen, wie viel dir davon nach Steuerabzug noch übrig bleibt.

Seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs hat die Bundesregierung einige Entlastungspakete beschlossen, die uns helfen sollen, mit gestiegenen Ölpreisen und Energiekosten klarzukommen. So zum Beispiel den Tankrabatt, für den Christian Lindner (FDP) heftige Reaktionen auf Twitter bekam. Nun soll ein neues Paket kommen: die 300-Euro-Energiepreispauschale. Sie steht vielen Bürger:innen zu. Wie viel du rausbekommst, entscheidet aber dein Einkommen. Hier ein Überblick, wer wie viel Geld bekommt - und wann.

Weil das Heizen in Zukunft so viel teurer wird, raten manche sogar, wie der Chef der Bundesnetzagentur, nicht mehr täglich warm zu duschen. Die Energiesicherheit in Europa ist explizit bedroht, vor allem weil Russland nun Zahlungen für Gas aus Deutschland zurückgewiesen hat. Um die Auswirkungen auf die Bürger:innen abzumildern, hat die Ampel-Regierung jetzt die Energiepreispauschale beschlossen. Alle Erwerbstätigen bekommen diese einmalig. Im Beschluss steht: „Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1 bis 5) wird einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt.“

300-Euro Energiepauschale: Wer bekommt wie viel Geld raus?

Das bedeutet also: Das zusätzliche Geld kommt mit dem Lohn, direkt vom Arbeitgeber. Die Auszahlung sei außerdem unabhängig von Zusatzleistungen wie Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie oder Job-Ticket, schreibt der Westdeutsche Rundfunk (WDR). Wer selbstständig ist, muss stattdessen weniger Geld in der Steuer-Vorauszahlung erbringen. Steuern werden auf die 300 Euro jedoch immer fällig – Menschen mit schlechterer Steuerklasse bleibt also weniger übrig. Nur wer unter dem Steuerfreibetrag bleibt, bekommt die volle Pauschale.

Kritik vom Steuerzahlerbund: Rentner:innen bekommen keine Energiepauschale

Laut WDR erhalten Rentner:innen und Minijobber, die kein der fünf Steuerklassen angehören, keine Energiepauschale. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert in einem Statement am 24. April 2022, diese Gruppen auch zu berücksichtigen. Der Druck auf die Ampel-Koalition steigt deshalb nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, sagte: „Gerade Seniorinnen und Senioren mit kleinen Renten sind besonders auf das Geld angewiesen, weil sie am Ende des Monats nicht mehr wissen, wie sie über die Runden kommen sollen.“ Deshalb fordere der VdK einen Aufschlag auf die Rente von 300 Euro, der direkt ausgezahlt werde. Auch Menschen in Ausbildung oder Studierende erhalten laut WDR keine Energiepauschale. Alle, die Bafög beziehen, haben aber Anspruch auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 230 Euro. Unklar sei, ob Arbeitslose (ALG I) Anspruch auf die Pauschale haben.

300-Euro Energiepauschale: Warum ist sie nicht steuerfrei?

Der BdSt kritisiert an der Energiepauschale zusätzlich, dass überhaupt Steuern anfallen müssen. „Eine echte Entlastung wäre es gewesen, wenn die Energiepreispauschale steuerfrei wäre“, sagte die Steuerexpertin Karbe-Geßler in einer Pressemeldung. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hält die Pauschale für ein gutes Instrument. Sie sollte aber allen Menschen zugutekommen und müsste deutlich erhöht werden. „Denn über die kommenden zwei Jahre werden die zusätzlichen Energiekosten der meisten Menschen die 300 Euro um ein Vielfaches übersteigen“, mutmaßt der Chef des DIW Marcel Fratzscher.

Wann kommt die Energiepauschale?

Die Auszahlung der Pauschale soll nach Medien-Informationen frühestens am 1. Juni 2022 beginnen.

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