Bei Görtz sieht es für die Arbeitnehmer:innen zunächst gut aus. Die Löhne und Gehälter der rund 1800 Beschäftigten seien laut dpa zunächst gesichert. Die nächsten drei Monate zahlt ihnen die Bundesagentur für Arbeit ihr Gehalt. „Insolvenzgeld“ nennt man das. Ab Dezember will Görtz die Löhne und Gehälter wieder selbst zahlen – das hängt von dem Ausgang des Insolvenzverfahrens ab.
Im Fall von Hakle und Görtz wird jeweils von einem „Sanierungsfall“ gesprochen. Ein Unternehmen ist dann ein Sanierungsfall, wenn es auch nach der Pleite erhalten werden soll. Das Ziel des Insolvenzverfahrens ist dann, seine Wirtschaftlichkeit wiederherzustellen. Diesen Prozess nennt man laut Duden „Sanierung“. Ob eine Sanierung des Unternehmens tatsächlich möglich ist, pürft das Gericht.
Bei News über insolvente Unternehmen stolperst du bestimmt über verschiedene Verfahren. Die Muttergesellschaft Ludwig Görtz GmbH hat etwa laut dpa ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Für zwei Töchterunternehmen von Görtz sei wiederum ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt worden. Bei Hakle war es nur Letzteres.
Insolvenz in Eigenverwaltung: Die Geschäftsführung behält hierbei die Kontrolle über das Unternehmen. Sie planen sogar, dieses wirtschaftlich wiederherstellen. Diesen Prozess nennt man „Sanierung“. Das Gericht prüft dann mit einem Insolvenzverwalter die Geschäftsführung des Unternehmens.
Schutzschirmverfahren: Wird dieses Verfahren beantragt, liegt nur eine drohende Zahlungsfähigkeit vor. Die Sanierung wird erst noch vorbereitet und hat noch nicht begonnen. Das Unternehmen ist in dieser Zeit unter einem sogenannten rechtlichen „Schutzschirm“ geschützt – das heißt, dass die Gläubiger, denen es Geld schuldet, dieses noch nicht angreifen können. Auch hier behält die Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen, bekommt aber noch einen Insolvenzverwalter zur Seite gestellt. Innerhalb von drei Monaten muss das Unternehmen einen Insolvenzplan einreichen.
Wenn Unternehmen feststellen, dass sie pleite sind, sind sie gezwungen, innerhalb von drei Wochen Insolvenz anzumelden. Wenn sie das nicht tun, spricht man von Insolvenzverschleppung. Die Unternehmen machen sich damit strafbar. Es kann eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren folgen.
Auch Vapiano war bis vor Kurzem noch insolvent. Das Insolvenzverfahren wurde nach Angaben der Wirtschaftswoche bereits beendet. Trotzdem begegnen wir den Restaurants noch sehr häufig. Das liegt daran, dass ein Teil der Vapiano-Restaurants verkauft wurden, in denen jetzt ein Neustart probiert wird.
Die Entscheidung des Gerichts bei einem Insolvenzverfahren kann nämlich unterschiedlich aussehen: Wird die Firma komplett wiederhergestellt? Wird sie nur teilweise aufgelöst oder tatsächlich stillgelegt? In jedem Fall muss es etwas mit dem Unternehmen passieren, damit es ihre Schulden zurückbezahlen kann: Beschäftigte müssen entweder gekündigt oder Geschäftsstellen verkauft werden.
Selbst wenn Görtz von der Geschäftsführung nicht mehr weitergeführt werden darf, gibt es eine Option, damit die Läden bleiben: Görtz könnte weiterverkauft werden. In diesem Fall könnte der Name unter einer neuen Geschäftsführung weiter bestehen. Nur weil wir also weiterhin Schuhe von Görtz kaufen könnten, heißt es noch lange nicht, dass das ursprüngliche Unternehmen nicht insolvent war.
Ja, das kannst du. Jede Pritvatperson, die ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, kann Insolvenz beantragen.