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Studie: Unternehmen schützen Schwangere offenbar zu wenig

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Von: Pia Seitler

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Eine schwangere Frau bei der Arbeit.
In Deutschland schützt das Mutterschutzgesetz Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder stillen. © Westend61/Imago

Der Mutterschutz in Deutschland soll Arbeitnehmer:innen, die schwanger sind oder stillen schützen. Einige Unternehmen scheinen sich nicht an die Vorgaben zu halten.

Eine „familienfreundliche Arbeitswelt“ ist das Ziel eines Unternehmensprogramms des Bundesfamilienministeriums und Spitzenverbänden aus der deutschen Wirtschaft. Dass dabei in Deutschland noch viel Luft nach oben ist, zeigt eine Studie, die vom Deutschen Gewerkschaftbund (DGB) in Auftrag gegeben wurde.

Vanessa Wong sprach für BuzzFeed News US mit 13 Frauen aus den USA darüber, dass sich an der Arbeitskultur dort nicht geändert habe. In Deutschland hingegen sollen dutzende Vorschriften Mütter vor und nach der Geburt schützen. Viele Unternehmen halten sich allerdings scheinbar nicht daran, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet.

Schützen Unternehmen schwangere Mitarbeiterinnen zu wenig?

Das Mutterschutzgesetz sieht zum Beispiel vor, dass Schwangere pro Tag höchstens 8,5 Stunden arbeiten. In der Befragung, an der knapp 1200 Frauen teilnahmen, die in den vergangenen vier Jahren ein Kind bekommen hatten, kam heraus, dass mehr als die Hälfte wiederholt länger als 8,5 Stunden arbeiteten. Bei zwölf Prozent der Befragten habe das der Arbeitgeber einfach von ihnen erwartet. Viele der Befragten konnten ihre Pausenzeiten nicht einhalten, hatten keinen Ruheraum zur Verfügung und manche konnten sich in der Pause gar nicht hinsetzen und sich erholen.

Diese Frau setzt sich bei Reizüberflutung im Großraumbüro einfach unter ihren Tisch und löste damit viele Reaktionen im Netz aus.

Auch beim Arbeitsumfeld offenbart die Studie Probleme: Eigentlich müssten Unternehmen eine „Gefährdungsbeurteilung“ durchführen, wenn eine Mitarbeiterin sagt, dass sie schwanger sei. Das sei bei mehr als einem Drittel der Befragten nicht passiert. „Eines der zentralen Instrumente des Arbeitsschutzes – die Gefährdungsbeurteilung – funktioniert in der praktischen Umsetzung des Mutterschutzes nicht“, sagt Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des DGB gegenüber der SZ. Dabei sinke die Zahl der Betriebsbesuche durch die Arbeitsschutzaufsicht sogar. In den vergangenen 20 Jahren habe sie sich mehr als halbiert, wie die SZ berichtet.

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