Soforthilfe für Gaskunden kann für Gasversorger „schnell sehr komplex werden“
Das Kabinett beschließt Soforthilfe für Gaskunden: Im Dezember soll ihr Abschlag wegfallen. Gasversorger wie EWE hoffen auf „Einfachheit und Umsetzbarkeit“ bei dieser Entlastung.
Die Gasumlage, die Robert Habeck noch vor einigen Wochen plante, ist Geschichte. Damit wollte die Bundesregierung Gas-Importeuren, die durch die gestiegenen Beschaffungskosten in Not geraten waren, finanziell unter die Arme greifen. Doch anstatt der Gasumlage ist jetzt die Gaspreisbremse geplant, die für Verbraucherzentralen jedoch zu lange auf sich warten lässt.
Zusätzlich dazu beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch, 2. November, eine Einmalzahlung (Soforthilfe) für Gaskunden. Im Dezember sollen sie die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung nicht leisten müssen. Wer sein Gas nicht selbst zahlt, sondern beim Vermieter, soll die Entlastung mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 bekommen. Es sei denn, er oder sie zahlt schon seit Frühjahr erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen – dann soll er im Dezember von der Pflicht zur Leistung des Erhöhungsbetrages befreit werden, schreibt die dpa.
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Soforthilfe für Gaskunden im Dezember – kann „schnell sehr komplex werden“
Der entsprechende Gesetzentwurf zur „Soforthilfe“ geht nun ins Parlament. Der Bundestag soll darüber am 10. und 11. November abstimmen, der Bundesrat am 11. November. Bis Anfang November sollen Verfahren und Regelungen für die Bestimmung der zu erstattenden Abschlagshöhe klar sein. Bis Mitte November sollen die Versorger die zu erstattende Abschlagssumme ermitteln. Bis zum 21. November sollen auf den Internetseiten der Erdgaslieferanten die Details der Dezember-Soforthilfe bekannt sein. Zum 1. Dezember sollen die Versorger vom Staat die Erstattung der Abschläge bekommen.
Gerd Lottmann ist stellvertretender Leiter der Konzernkommunikation beim Energieversorger EWE und bewertet die Dezemberhilfe als positiv. Schon seit Monaten fordere das Unternehmen eine dringend nötige Entlastung der Kundinnen und Kunden, von denen manche die Gaspreis-Erhöhung echt kaltlässt.
„Als einer der größeren Versorger wissen wir jedoch, dass einfach klingende politische Zusagen in der praktischen Umsetzung schnell sehr komplex werden können“, sagt Lottmann zu BuzzFeed News DE von IPPEN.MEDIA. Daher müssten alle Lösungen einen „hohen Grad an Einfachheit und Umsetzbarkeit in unseren Systemen bieten“. Auch, damit man sie den Verbrauchern leicht erklären könne. „Ein nochmaliges Verwirrspiel wie bei der Gasbeschaffungsumlage können wir uns nicht leisten.“
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BDEW: „Dafür muss die Politik jetzt schnell die richtigen Voraussetzungen schaffen“
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der seine Meinung schon in der Expertenkommission einbrachte, sieht die Politik nun am Hebel, schnell zu handeln. „Die Energiewirtschaft tut alles dafür, die Vorschläge der Kommission gut und schnell umzusetzen. Dafür muss die Politik jetzt schnell die richtigen Voraussetzungen schaffen“, so eine Sprecherin zu BuzzFeed News DE. Es müsse so beispielsweise sichergestellt werden, dass die Auszahlung des Erstattungsanspruches des Energieversorgungsunternehmens durch die staatliche Stelle noch im November erfolge. Verbraucher wiederum müssten nicht aktiv werden.
Die geplante Entlastung halte der BDEW für angemessen, um als „finanzielle Brücke“ bis zur Gaspreisbremse im März 2023 zu wirken. Sie können in vielen Fällen einer kompletten Abschlagszahlung entsprechen. „Grob geschätzt werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die einmalige für Dezember geplante Entlastung in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwas so stark entlastet, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März geschieht.“
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