Abtreibungsgegner Yannic Hendricks geht gegen BuzzFeed News in Berufung, weil wir seinen Namen nennen
Wir werden weiter dafür streiten, dass wir den Namen von Yannic Hendricks öffentlich nennen dürfen.
Der Abtreibunsgegner Yannic Hendricks hat Berufung gegen das Urteil in einem Rechtsstreit mit BuzzFeed News Deutschland eingelegt. Das Düsseldorfer Landgericht hatte im Januar entschieden, dass wir den Namen von Hendricks öffentlich nennen dürfen.
Eine Begründung für die jetzt zugestellte Berufung liegt unserer Kanzlei Raue LLP noch nicht vor. Wir werden die Berufung zurückweisen.
„Yannic Hendricks ist einer der aggressivsten Abtreibungsgegner Deutschlands und zwingt mit seinem Vorgehen Ärztinnen und Ärzte in eine öffentliche, strafrechtliche Auseinandersetzung. Hendricks selbst will dabei anonym bleiben. Das geht nicht“, sagt Daniel Drepper, Chefredakteur von BuzzFeed News Deutschland. „Wenn eine Person so massiv die politische Debatte beeinflusst, dann muss es möglich sein, über diese Person inklusive Namensnennung zu berichten.“
Yannic Hendricks ist Abtreibungsgegner und hat nach eigenen Angaben dutzende Ärztinnen und Ärzte angezeigt, weil sie gegen den umstrittenen Paragrafen 219a verstießen, indem sie öffentlich über Abtreibungen informierten. Nachdem BuzzFeed News Anfang November 2018 seinen Namen veröffentlicht hatte, ging er rechtlich dagegen vor. Hendricks wird von der Anwaltskanzlei Höcker vertreten.
Eine „herausgehobene Rolle“ unter den Abtreibungsgegnern
Das Landgericht Düsseldorf gab BuzzFeed News am 16. Januar 2019 Recht und begründete die Entscheidung damit, dass die Namensnennung nicht das Persönlichkeitsrecht von Yannic Hendricks verletze, insbesondere nicht dessen Recht auf Anonymität. In der Abwägung überwiege das öffentliche Informationsinteresse.
Durch seine Anzeigen habe Hendricks dafür gesorgt, dass eine Vielzahl von Personen „ohne ihren Willen teilweise in eine breitere Öffentlichkeit gezogen werden“ – er selbst wolle dagegen unbekannt bleiben. Dies trage „zu einer kontroversen Debatte von nicht unerheblichem öffentlichem Interesse“ bei.
In der Urteilsbegründung wird auch argumentiert, dass Hendricks Ärztinnen nicht nur angezeigt hatte – sondern durch eine zusätzliche Beschwerde bei Gericht dafür gesorgt hatte, dass das Strafverfahren gegen die Ärztin Kristina Hänel fortgeführt wurde, obwohl die Staatsanwaltschaft beabsichtigt hatte, das Verfahren einzustellen. Deshalb sei Hendricks' Handeln „kausal für die Verurteilung [von Hänel] und anschließende Berichterstattung darüber“ gewesen.
Zudem habe sich Hendricks durch seine Interviews in der taz und im Deutschlandfunk „in noch deutlich stärkerem Maße an der geführten Debatte beteiligt“ – auch wenn die Interviews anonym veröffentlicht wurden. Hendricks nehme „eine herausgehobene Rolle“ unter den Abtreibungsgegnern ein und gehöre zu einer „sehr kleinen Anzahl an Personen, die Anzeigen wegen Verstößen gegen §219a StGB erstatten“.
Mehr zum Thema Abtreibungsgegner könnt ihr unserem Podcast „Unterm Radar“ hören
Hendricks prozessiert in einem weiteren Fall in Hamburg
Hendricks führt derzeit ein weiteres Verfahren gegen die Journalistin und Vorsitzende von pro familia Hamburg, Kersten Artus, die ebenfalls seinen Namen veröffentlich hatte. Die Urteilsverkündung und Verhandlung, welche für den 15. Februar am Hamburger Landgericht geplant war, wurde abgesagt. Offenbar werde Hendricks seine Klage gegen sie erweitern, schreibt Artus in einem Blogbeitrag.
Für Artus ist das schwer verständlich. „Hätte Herr H. wirklich Interesse, anonym zu bleiben, bzw. aus der Öffentlichkeit wieder schnell herauszukommen, er würde nicht immer wieder neues Öl ins Feuer gießen“, schreibt sie in ihrem Beitrag.
UPDATE
21.02.2019, 12:26
In einer früheren Version dieses Textes wurde Kristina Hänel als Frauenärztin bezeichnet – tatsächlich ist sie Allgemeinmedizinerin. Dies haben wir korrigiert.
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