Deutschland, deren Anspruch asylrechtlichen Schutzes begründet ist“, heißt es im Entwurf. Daher sollten die „zur Verfügung stehenden Mittel auf diese Personengruppe konzentriert werden“. Dadurch werde „die Akzeptanz des Asylsystems in der Öffentlichkeit gestärkt“.
Das BAMF will sich nicht dazu äußern, ob eine Einstufung dieser Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ einen merklichen Einfluss auf die Arbeitsbelastung hätte. Dies sei eine „politische Entscheidung“.
„Eklatanter Widerspruch zum indivuellen Asylrecht“
Die Abgeordnete der Grünen-Fraktionen, Luise Amtsberg, bezeichnete den Entwurf im Bundestag als „eklatanten Widerspruch zum individuellen Asylrecht“ und als „Schaufensterdebatte“. Warum die FDP das Asylrecht ändern wolle, angesichts sinkender Anträge und steigender Schutzquoten bei Personen aus diesen Ländern, sei ihr vollkommen unklar.
Würden die Maghreb-Staaten zu „sicheren Herkunftsländern“ erklärt, hätten Asylbewerber aus diesen Ländern weiterhin die Möglichkeit, in Deutschland Asyl zu bekommen. Allerdings müssten sie dann beweisen, dass ihnen individuelle Verfolgung droht. Das ist oft sehr schwierig, da konkrete Belege fehlen.
Ähnlicher Gesetzesentwurf war 2016 im Bundestag gescheitert
Die Bundesregierung hatte bereits im April 2016 einen ähnlichen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, der dann im Bundesrat scheiterte.
Damals hatten Asyl- und Menschenrechtsorganisationen den Vorstoß kritisiert. Damit ein Land als „sicherer Herkunftsstaat“ gelten kann, muss dort eine landesweite und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen gleichermaßen vorhandene Sicherheit vor politischer Verfolgung bestehen. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt.
„Pro Asyl“ hatte 2016 darauf hingewiesen, dass dies in den Staaten des Maghreb nicht gegeben sei. Laut „Amnesty International“ droht vor allem LGBT, Journalisten und politischen Aktivisten dort staatliche Verfolgung und mitunter auch Folter.