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Diese Versprechen aus dem TV-Duell haben es (nicht) in den Koalitionsvertrag geschafft

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Von: Marcus Engert

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Sowohl Angela Merkel als auch Martin Schulz haben im Fernsehen viel versprochen. Nicht alles hat es in den GroKo-Vertrag geschafft.

„Das TV-Duell war langweilig. Aber immerhin haben wir jetzt eine Liste von Versprechen auf dem Tisch!” – das haben wir Anfang September 2017 geschrieben, nachdem Angela Merkel und Martin Schulz im TV-Duell gegeneinander angetreten sind.

Beide haben damals viele Versprechen abgegeben. Jetzt liegt der Koalitionsvertrag für eine weitere Auflage der „Großen Koalition” auf dem Tisch. Wir haben nachgeschaut, welche Versprechen es in den Koalitionsvertrag geschafft haben und – welche nicht. Das Fazit:

Von sieben abgegebenen Versprechen von Angela Merkel haben es vier in den Koalitionsvertrag geschafft.

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Auch Martin Schulz hat sieben Versprechen abgegeben - von denen allerdings nur zwei im Koalitionsvertrag zu finden sind.

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Das hat Angela Merkel im TV-Duell versprochen

Keine Rente mit 70

Auf die Frage, ob die Rente mit 70 realistisch ist, sagte Merkel: „Ein ganz klares Nein.” Schon bis 67 zu arbeiten sei eine große Herausforderung.

In der Union gibt es allerdings laute Stimmen, die anderer Auffassung sind. Zu ihnen gehört der CDU-Wirtschaftsrat, der Ex-Finanzminister und jetzige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble oder CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn.

Im Koalitionsvertrag ist dieses „ganz klare Nein” von Angela Merkel zur Rente mit 70 allerdings nicht zu finden.

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Kein Türkei-Beitritt in die EU

„Ich war noch nie dafür, dass die Türkei der EU beitritt”, sagte Merkel damals. Und:„Die Tatsache, dass die Türkei nicht Mitglied der EU werden soll, ist klar.” Darum wolle sie mit den anderen europäischen Regierungschefs darüber reden, ob eine gemeinsame Position möglich sei, um die Beitrittsverhandlungen zu beenden.

Im Koalitionsvertrag ist davon keine Rede mehr. Die Türkei sei ein wichtiger Partner Deutschlands: „Deshalb haben wir ein besonderes Interesse an einem guten Verhältnis zur Türkei”, heißt es dort. Von einem Ende der Beitrittsverhandlungen steht dort nichts – lediglich, dass man „keine Kapitel schließen und keine neuen öffnen” wolle.

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Zuwanderungsgesetz für Fachkräfte

Die Union wolle ein Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz, sagte die Kanzlerin im TV-Duell. „Ich würde jetzt aber nicht warten, bis ich den letzten in Europa überzeugt habe. Es ist besser, wir machen es europäisch. Wir können's aber auch national.”

Dieser Plan hat es auch in den Koalitionsvertrag geschafft: „Wir regeln die Zuwanderung von Fachkräften: Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das den steigenden Bedarf an Fachkräften durch Erwerbsmigration neu und transparent regelt. Orientierung an volkswirtschaftlichen Erfordernissen als auch an Qualifikation, Alter, Sprache (...).”

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Familiennachzug bleibt ausgesetzt

Es gibt Menschen, die nicht vom Asylrecht erfasst werden und die auch keinen Flüchtlingsstatus erhalten können – denen aber bei einer Abschiebung in ihr Heimatland dennoch große Gefahren drohen. Diese Menschen genießen sogenannten „subsidiären Schutz”, dürfen also bis auf weiteres bleiben. Die Streitfrage war: Dürfen auch ihre Familien nachkommen?

Um die Kommunen nicht zu überfordern, so die Argumentation der Gegner des Familiennachzugs, wurde dieser bis März 2018 ausgesetzt. Einige Politiker aus CSU und CDU – allen voran der ehemalige Innenminister Thomas de Maizière – wollten, dass das auch danach so bleibt.

Diese Linie konnte sich im Bundestag durchsetzen und findet sich auch im Koalitionsvertrag: „ab dem 1. August 2018 ist die Festsetzung erfolgt, dass der Zuzug auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt ist.”

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Mehr Kindergeld

Angela Merkel hatte versprochen, entweder das Kindergeld um 25 Euro zu erhöhen oder den Kinderfreibetrag auf mehr als 8.000 Euro anzuheben. Ersteres findet sich – wenn auch mit Einschränkung – nun auch im Koalitionsvertrag: „Das Kindergeld als bewährte und wirksame familienpolitische Leistung werden wir in dieser Legislaturperiode pro Kind um 25 Euro pro Monat erhöhen – in zwei Teilschritten (zum 1. Juli 2019 um zehn Euro, zum 1. Januar 2021 um weitere 15 Euro).”

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Kein Wahlrecht mit 16

Angela Merkel sprach sich im TV-Duell gegen eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre aus. Im Koalitionsvertrag findet sich dazu keine Aussage.

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Muster-Polizeigesetz

Merkel sprach sich außerdem für ein Muster-Polizeigesetz aus. Das soll verhindern, dass Polizisten in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ausgestattet sind, unterschiedlich viel dürfen oder unterschiedlich viel verdienen. Merkel sprach sich außerdem auch gegen eine Kennzeichnungspflicht für Beamte aus.

Im Koalitionsvertrag findet sich nun auch dieses Vorhaben: „Musterpolizeigesetz für bundesweit einheitliche hohe Standards.”

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Das hat Martin Schulz im TV-Duell versprochen

Kein EU-Beitritt der Türkei

Martin Schulz wollte „dem Europäischen Rat vorschlagen, die Beitrittsverhandlungen zu beenden.” Das Flüchtlingsabkommen will er nicht aufkündigen, die Vorbeitrittshilfen aber nicht mehr auszahlen. „Ich sage das jetzt ganz klar: Ich würde diesen Antrag stellen!”

Im neuen Kabinett soll Schulz Außenminister werden, wird sich also auch mit der Türkei beschäftigen dürfen.

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Keine Rente mit 70

Keine große Debatte gab es beim damaligen SPD-Chef zur Frage, wie lange die Deutschen arbeiten müssen. Die Rente mit 70 schloß er kategorisch aus: „Bei mir wird es das in jedem Fall nicht geben.”

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Keine Maut

Martin Schulz fand, dass bei der Maut der Aufwand den Ertrag nicht rechtfertigt. „Und deshalb habe ich gesagt: Sollte ich das Vertrauen der Bevölkerung bekommen, dann werde ich diese Maut nicht einführen.”

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Europäisches Einwanderungsrecht

Schulz schwebte im TV-Duell ein Einwanderungsrecht vor, bei dem man einen Antrag auf Einwanderung stellen kann – und zwar europaweit: „Dann haben sie eine Grenze, bei der der Grenzübertritt entweder legal oder illegal ist. Wer illegal übertritt, wird zurückgewiesen. Wer legal kommt, der kann einwandern.” Damit einzelne EU-Mitglieder das nicht blockieren, wollte Schulz das mit EU-Geld verknüpfen: Landwirtschaft, Straßenbau, Regionalentwicklung - Geld dafür soll es dann nur noch geben, wenn in der Flüchtlingsfrage nicht blockiert wird – "das wird nicht so weitergehen" sagte Schulz.

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Ja zum Wahlrecht ab 16 für Bundestagswahlen

Schulz will, dass in Deutschland schon eher gewählt werden darf: Er ist für ein Wahlrecht bei Bundestagswahlen mit 16 Jahren.

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Familiennachzug: Im Einzelfall prüfen

Martin Schulz wollte den Familiennachzug weder generell aussetzen, noch generell einführen. Stattdessen sollte im Einzelfall geprüft werden, ob Familienangehörige Menschen mit subsidiärem Schutz (siehe oben) nach Deutschland nachfolgen können.

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Bürger entlasten

Der Spitzensteuersatz soll später greifen, der Durchschnittssteuersatz sinken. Auch ein Kinderbonus von 150 Euro pro Kind und Elternteil im Jahr schwebte Schulz vor.

Für eine Familie mit zwei Kindern und 3.500 Euro brutto erwartete er damit zwischen 200 und 250 Euro weniger Belastung im Monat.

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Polizeibeamte besser bezahlen und entlasten

Kommunale Ordnungsämter sollen mehr Fälle selbst bearbeiten und die Polizei weniger Bürokratie erledigen. „Entlasten der Polizei von Alltagsdingen, die auch andere machen können”, das wollte der SPD-Vorsitzende angehen.

Außerdem forderte er 15.000 neue Stellen. „Mehr Rekrutierung und Entlastung ist ein Muss. Deshalb will ich dort wirklich viel Geld investieren.”

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„Ich bleibe SPD-Vorsitzender.”

Auch im Falle einer Wahlniederlage sagte Schulz, wolle er den SPD-Vorsitz behalten.

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Konsequenter abschieben

Schulz sagte: Wer seine Identität verschleiert, betrügt oder Straftaten begehen will „der muss hier raus, und zwar so schnell wie möglich.”

Diese Haltung findet sich auch im Koalitionsvertrag. Dort heißt es: „Wer sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser Land verlassen.”

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