Warum Patientinnen und Patienten im Kampf um Gerechtigkeit vor deutschen Gerichten verzweifeln

Menschen, die ihren Behandlern sexuellen Missbrauch im Behandlungsverhältnis vorwerfen, geraten im Justizsystem oft an den Rand der Verzweiflung. Das zeigt der Fall Katharina Rothmann.
Katharina Rothmann (Name geändert) steht Mitte August vor dem schmucklosen Eingang des Landgerichts in einer Großstadt in Nordrhein-Westfalen und ist verzweifelt. „Ich hatte heute von Anfang an keine Chance“, sagt sie. „Aber mehr konnte ich nicht tun“. Sie hat sich die Brille in die braunen Locken gesteckt, fassungslos schaut sie zu ihrem Ehemann und zu ihrem Anwalt. Ihr ehemaliger Arzt, mit dem sie vor wenigen Minuten noch im Verhandlungssaal 347a saß, wurde soeben freigesprochen. Für sie: ein Missbrauchstäter. Für das Gericht: ein Mann, mit dem sie eine einvernehmliche Affäre hatte.
Gefällt wurde ein Urteil nach dem Paragrafen 174c: Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses. Oder einfacher: Das Strafrecht, das angewendet wird, wenn Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen ihre Macht missbrauchen, um sich an Patient:innen sexuell zu vergehen. Es handelt sich um ein Dunkelfeld, schlecht erforscht und mit vielen Schlupflöchern für Täter und Behörden, die sich schwer tun, den Missbrauch zu stoppen oder wirksam zu bestrafen. Das hat im Frühjahr eine umfangreiche Recherche* von Ippen Investigativ gezeigt.
Auch im Justizsystem haben mutmaßlich von sexualisierter Gewalt betroffene Personen schlechte Chancen, zeigen neue Recherchen von Ippen Investigativ. Es sind Fälle, bei denen Behörden und Gerichte Menschen in die Verzweiflung treiben, statt ihnen zu helfen. Der Fall Katharina Rothmann steht exemplarisch dafür, wie hart mutmaßliche Opfer für Gerechtigkeit kämpfen müssen, wenn sie gegen ihre Ärzte wegen Missbrauch vor Gericht ziehen – und wie verheerend die Folgen für sie sind, wenn sie scheitern.
Vertrauen in den Arzt
Rückblende. Es ist November 2020, Frau Rothmann sitzt in ihrem Büro und hat entschieden, mit ihrer Geschichte zu den Recherchen von Ippen Investigativ beizutragen.
Sie ist eine sportliche Frau im mittleren Alter, Akademikerin, fest im Berufsleben stehend, erwachsene Kinder. Mit starken Schmerzen geht sie vor einigen Jahren zu einem Orthopäden in einer Großstadt in Nordrhein-Westfalen. Sie kann in der Zeit nur schlecht schlafen, kaum arbeiten. Der Arzt führt eine Privatpraxis in einem schicken Altbau. Er habe Kaffee und Wasser angeboten, es sei Musik gelaufen, erinnert sich die Frau. Ihre Behandlung besteht zur Hälfte aus körperlicher Therapie, zur Hälfte aus Persönlichkeitscoaching mit langen Gesprächen.
Dutzende Male ist sie bei dem Arzt zur Behandlung, sie sprechen über ihr Privatleben und ihre Kinder, nach einiger Zeit duzen sie sich. Rothmann geht es körperlich besser, sie ist ihm dankbar, das Vertrauen ist groß. Für die Behandlungen am Körper soll Rothmann sich mehrfach bis auf die Unterwäsche entkleiden. „Im Laufe der Behandlung entstand zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin eine sexuelle Anziehung”, steht im Urteil des Landgerichts. Ob er verrückt sei, ob er das öfter mache, soll Rothmann ihren Arzt beim ersten sexuellen Kontakt laut der Urteile gefragt haben, und die Beine geschlossen haben. Wenn es passe, soll der Arzt geantwortet haben. Vor Gericht sagte er aus, er habe für die sexualisierten Berührungen das Einverständnis seiner Patientin erhalten, zuvor habe sie ihm Avancen gemacht.
Mit sexuellen Handlungen habe sie nicht gerechnet, sagt Rothmann im Gespräch. Sie beschreibt mit Ippen Investigativ verschiedene Situationen zwischen ihr und dem Arzt während der Behandlung als verwirrend. Schritt für Schritt habe er sich mit Äußerungen und Berührungen genähert, erinnert sie sich, sie habe sich teils geschmeichelt gefühlt. „Aber ich hatte immer dieses Störgefühl, es ist irgendetwas nicht in Ordnung, aber ich kann das unmöglich mit ihm thematisieren. Sonst muss ich hier diese ganze Behandlung abbrechen, und das will ich ja eigentlich nicht“, erinnert sie sich. „Ich wollte bei ihm bleiben und gesund werden.“

#MeToo im Emailbetreff
Laut des Urteils des Amtsgerichts kam es in der Praxis im Rahmen des Behandlungsverhältnisses zu mehreren sexuellen Kontakten, bei denen der Arzt unter anderem seine Finger unter den Slip der Frau führte während sie in Unterwäsche auf dem Rücken auf der Behandlungsliege lag, mit dem Finger in sie eindrang oder seinen Penis in ihren Mund führte, ebenfalls auf der Behandlungsliege. In einer Email zwei Jahre später schrieb der Arzt, er bedauere, dass er seine Professionalität verloren habe, er sei beruflich viel zu unkontrolliert gewesen. Im Betreff: „me too und fellatio”.
Nach dem Abbruch der Behandlung geht es Rothmann psychisch sehr schlecht. Sie fühlt sich wertlos, hat Panikattacken, Schlafstörungen, traut sich zeitweise nicht mehr im Dunkeln nach draußen. Zwei Wochen nach dem letzten sexuellen Kontakt mit dem Arzt geht sie in eine Notfallsprechstunde, beginnt eine psychotherapeutische Behandlung. Rothmann braucht Monate, um zu begreifen, was passiert ist. „Ich habe das lange nicht verstanden und auch für mich selber bagatellisiert”, sagte sie. Sie beginnt, im Internet zu recherchieren, um das Geschehene einzuordnen.
Oft wird sie weiterverwiesen, immer wieder erzählt sie ihre Geschichte. Bei einer Frauenberatungsstelle, der Opferschutzbeauftragten aus NRW, bei einer auf Missbrauch im Medizinbetrieb spezialisierten Ombudsstelle in Hessen. Hier fällt zum ersten Mal das Wort Missbrauch von einem Experten. Sie spricht mit der Ärztekammer, wird unterstützt von der Organisation Ethikverein, der eine niederschwellige Beratung für Patienten anbietet, die Grenzverletzungen in der Behandlung erlebt haben. Tenor mehrerer Gespräche sei gewesen, erinnert sich Rothmann, dass es wichtig ist, eine Anzeige zu machen. Für sie selber, aber auch für andere Betroffene.
Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses
Rund zwei Jahre nach den Geschehnissen sucht sich Rothmann einen Anwalt und erstattet Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung des Behndlungsverhältnisses und wegen sexueller Nötigung, letzteres wird nicht angeklagt. Dass alle Handlungen einvernehmlich waren, findet Rothmann nicht.
Anfang 2019 schreibt sie auf dem Bewertungsportale für Ärzte Jameda: „Für mich, als Frau eine der schlimmsten und traumatischsten Erfahrungen meines Lebens, unter denen ich auch zwei Jahre nach den Vorfällen auf der Behandlungsliege noch leide.” Das Portal veröffentlicht die Bewertung nicht, mit der Begründung, sie könne als Missbrauchsvorwurf interpretiert werden. „Als Portal für Arztbewertungen behalten wir uns vor, Bewertungen die in ihrem Kern schwerwiegende Vorwürfe enthalten, nicht zu veröffentlichen“, schreibt ein Mitarbeiter der Plattform auf Anfrage von Ippen Investigativ und verweist auf gesetzlichen Vorgaben.
Dann sagt Rothmann vor Gericht aus, acht Stunden dauert die Verhandlung.
#DoublePeine – der Kampf mit den Behörden
Im Sommer 2020 wird ihr ehemaliger Arzt vom Amtsgericht in der Großstadt in Nordrhein-Westfalen wegen Missbrauchs in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er Rothmann missbraucht haben soll. Er bestätigt die sexuellen Kontakte und plädiert, unschuldig zu sein: Er habe seine Position als Arzt nicht missbraucht, es habe sich um wechselseitige sexuelle Handlungen gehandelt. Er geht in Berufung. Auch die Staatsanwaltschaft geht in Berufung, weil sie die Strafe für zu niedrig hält. Dass Rothmann teilweise auf den Angeklagten eingegangen sei, wird als sogenannter „Eigenanteil“ bezeichnet, das Strafmaß daher niedriger angesetzt.
Der Fall hatte einen ungewöhnlichen Verlauf genommen: die Richterin am Amtsgericht hatte zunächst entschieden, das Verfahren nicht zu eröffnen und das Verhältnis als einvernehmliche Affäre beurteilt. Dann machte Sie mit ihrer Einschätzung eine Kehrtwende, sie entschuldigte sich gar für ihren Fehler. „Dass die Nebenklägerin in alle sexuellen Handlungen eingewilligt hat, ist für diese Beurteilung zunächst irrelevant”, steht in dem Urteil.

Mutmaßliche Missbrauchsopfer haben es vor Gericht grundsätzlich schwer. Nicht einmal jede zehnte Frau zeigt sexualisierte Gewalt überhaupt bei der Polizei an. Ippen Investigativ hat zahlreiche Tage in Gerichtssälen verbracht, hat dutzende Urteile ausgewertet, mit Anwält:innen und Betroffenen gesprochen. Aus diesen Recherchen ergibt sich ein Muster: die Ankläger:innen verfolgten eine Kampagne gegen die Beschuldigten, heißt es dann. Ihre Glaubwürdigkeit sei fragwürdig. Wer sich besonders engagiert zeigt und etwa nach weiteren mutmaßlichen Opfern sucht, dem kann schnell Verfolgungseifer unterstellt werden. Nicht selten laufen Betroffene gegen eine Mauer des Unglaubens – oder sie schweigen gleich ganz, aus Angst, dass ihnen nicht geglaubt wird.
Über Wochen berichteten jüngst Frauen in Frankreich unter dem Hashtag #DoublePeine davon, wie sie auf Polizeibehörden gedemütigt wurden, als sie Anzeigen wegen sexualisierter Gewalt erstatten wollten. Es war eine mächtige Protestwelle, hunderte anonyme Berichten kann man im Internet nachlesen, die von der Zerrüttung eines vermeintlichen Sicherheitssystems zeugen. Von Polizist:innen ist da die Rede, die nach der Unterwäsche fragen, die den Befragten unterstellen, sie würden lügen, die anzügliche Kommentare machen.
Der doppelte Schmerz, von dem mutmaßlich Betroffene auch bei unseren Recherchen zu Missbrauch im Medizinbetrieb immer wieder berichten, betrifft nicht nur den Gang zur Polizei. Er betrifft den gesamten Justizapparat.
- *Dieser Text ist Teil einer mehrteiligen, internationalen Recherche zu Missbrauch in der Medizin. Weitere Texte erschienen bei BuzzFeed News Deutschland und IPPEN.MEDIA sowie in weiteren Medien auf französisch, italienisch, kroatisch und englisch. Alle weiteren Beiträge veröffentlichen wir in den kommenden Monaten auf buzzfeed.de/recherchen.
Bei Verfahren gegen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen scheinen die Hürden für mutmaßlich Betroffene besonders hoch zu sein. „Es ist der einzige Bereich der Sexualdelikte, bei dem tendenziell dem Opfer von den Strafverfolgungsbehörden mit größtem Misstrauen begegnet wird und der Beschuldigte von Anfang an großes Vertrauen genießt”, sagt Rechtsanwalt Christian Laue, der regelmäßig Mandantinnen vertritt, welche gegen ihre Behandler vorgehen und Mitglied im Ethikverein ist. Seiner Erfahrung nach würden drei Viertel der Verfahren von den Staatsanwaltschaften eingestellt, besonders häufig beim mutmaßlichen Missbrauch durch Psychotherapeuten. Immer wieder, sagt Laue, müsse er mit Beschwerden und Anträgen zu erzwingen versuchen, dass von den Staatsanwaltschaften überhaupt Anklage erhoben werde.
Verlässliche Zahlen und Studien, wie häufig Menschen im Medizinbetrieb wegen Missbrauch angeklagt und verurteilt werden, gibt es kaum. 2019 wurden rund zwei dutzend Personen wegen „Sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses“ verurteilt, darunter ein Fall in der Psychotherapie. Um wie viele Ärzt:innen es sich dabei handelt, ist unklar, denn unter die Delikte fällt auch Missbrauch durch Pflegepersonal von Menschen mit Behinderung. Die tatsächliche Anzahl von Missbrauch im Medizinbetrieb ist Expert:innen zufolge sehr viel höher. Nur Einzelfälle landen am Ende vor Gericht. Nur in einem Bruchteil davon kommt es zu einer Verurteilung. Und in noch weniger Fällen führt es dazu, dass Ärzte und Psychotherapeuten ihre Approbation verlieren*.
Missbrauch im Medizinbetrieb: Schweigen, Scham und fehlende Aufklärung
Was Rothmann in den vergangenen drei Jahren erlebt hat, sagt sie, hat sie mehrfach an den Rand der Verzweiflung getrieben. Es ist nicht so, dass sie in dieser Zeit keine Unterstützung hatte, kein Gehör fand. Doch die Zeit war kräftezehrend. Der zunächst abgelehnte Versuch, eine psychosoziale Prozessbegleiterin zu beantragen, das monatelange Warten auf eine erste Reaktion des Arztes und auf den Prozessbeginn, die ständigen Sorgen, wie es weitergeht. Alles fühlt sich nach Kampf an.
Eigentlich soll ein Gesetz dafür sorgen, dass Opferzeug:innen nicht zu stark belastet werden, etwa indem sie mehrfach aussagen müssen. Deshalb sollen solche Verfahren gleich bei einem Landgericht angeklagt werden. In der Realität, wie im Fall von Rothmann, ist das häufig nicht der Fall.
Ein Jahr nach ihrer Zeugenaussage sitzt Rothmann in einem anderen Gerichtssaal erneut ihrem ehemaligen Arzt gegenüber. Wieder einmal konnte sie nächtelang kaum schlafen. Sie hat eine Mappe mit ihren Unterlagen dabei, sorgsam ihre Kleidung ausgewählt, um den Hals eine lange Kette aus grünen Perlen, ihr Mann ist zur Unterstützung mitgekommen. Auch der angeklagte Arzt erscheint Hand in Hand mit seiner Lebenspartnerin, in sportlicher Kleidung, federnder Gang. Diesmal nimmt das Verfahren einen anderen Lauf.
Auch in dieser Verhandlung spricht der Behandler, bestätigt erneut die sexuellen Kontakte zu seiner damaligen Patientin. Er bewertet sie anders als Rothmann: Seine Patientin auszunutzen würde seinem ärztlichen Denken widersprechen, sagt er. Es hätten sich zwischen den beiden Gefühle entwickelt, er bedauere im Nachhinein die Geschehnisse mit seiner Patientin.
Handynummern oder private Emailadressen hatten der Arzt und seine Patientin nicht ausgetauscht, sich auch nicht außerhalb der Praxis privat getroffen. Von ihrem Privatleben hätte sie dem Mann nie erzählt, wenn er nicht ihr Arzt gewesen wäre, sagt Rothmann in der Verhandlung. Die Verteidigerin des Arztes lässt das nicht gelten. Rothmann sei in den Arzt verliebt gewesen, sagt sie in ihrem Abschlussplädoyer, eine Frau, die ihre Reize eingesetzt habe. „Objektiv gesehen sind Sie für mich kein Opfer.“
Freispruch für den Arzt
Der Vorsitzende Richter spricht den Arzt frei. Rothmann wolle sich womöglich nur für eine gescheiterte Affäre rächen, die berufliche Existenz des Arztes vernichten, die sexuellen Kontakte seien von Rothmann initiiert und gewollt gewesen. Ihre ausführlichen und fachlich fundierten Beschreibungen einer tiefgehenden Traumatisierung wirkten „fast erlernt“. Die Frau habe gewollt, dass Öffentlichkeit und Presse der Verhandlung beiwohnen. Rothmann sagt, sie habe bereits im ersten Prozess öffentlich und detailliert über intimste Dinge aussagen müssen. Und sie wollte nicht, dass das Unrecht hinter verschlossenen Türen bleibt.
Das Gericht hingegen folgerte, die Frau wirke nicht traumatisiert, man habe vielmehr den Eindruck einer „intelligenten, berechnenden und die Bühne der Öffentlichkeit suchenden Frau.“ Von einer Belastungstendenz ist im Urteil die Rede, einer eigenen Agenda, von „darstellerisch gekünstelten Lügen.“ Davon, dass sie zu Behandlungsterminen in einem leichten einteiligen Sommerkleid erschienen sei.
Noch Monate nach dem Urteil ist Rothmann emotional, wenn sie über das Thema spricht. „Ich weiß gar nicht mehr, wie ich mich verhalten soll, wenn wieder verhandelt wird“, sagt sie am Telefon. „Wenn ich weine, ist es falsch. Wenn ich mich nur sachlich äußere, auch.“
„Rückblickend ist mir mein Arzt beinahe egal“, sagt Rothmann. „Ich hatte das Gefühl ich muss gegen dieses ganze System kämpfen“, sagt sie. „Ich bin ganz konservativ groß geworden, Ärzte und Juristen, das waren die Guten bei uns. Und jetzt wende ich mich an die Guten. Der erste missbraucht mich. Und der zweite sagt, das ist nicht wichtig.” Bei einem der vielen Telefongespräche bricht ihre Stimme: „Ich weiß, ich bin inzwischen ziemlich anstrengend geworden, weil ich auch so viel über diese Geschichte rede. Weil sie mich jeden verdammten Scheiß-Tag beschäftigt.“
„Die Belastung ist immens“, sagt der Ehemann von Katharina Rothmann am Telefon. „Bei uns gibt es eine Zeit vorher und eine Zeit seither.“ Er habe den Gang zur Justiz unterstützt, weil er dachte, es würde der Familie helfen, damit abzuschließen. „Ich habe nicht geahnt, dass so ein Verfahren sich über Jahre ziehen würde.“ Der Prozess, sagt Katharina Rothmann, belaste sie inzwischen mehr als die mutmaßlichen Übergriffe selbst.
Sekundäre Viktimisierung: die Verfahren verlangen Opferzeuginnen und -zeugen vor Gericht viel ab
Sekundäre Viktimisierung nennt Thomas Gutmann das, was mutmaßliche Betroffene häufig vor Gericht erleben. Er ist Professor für Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Münster. Die harten Befragungen, das notwendige Stehvermögen, verlange Opferzeug:innen viel ab und könne mitunter die psychische Gesundung der Betroffenen und mutmaßlichen Betroffenen gefährden. „Es ist schlichtweg so, dass man in unserem Strafsystem Opfern sexualisierter Gewalt oder sexualisierter Übergriffe auch nicht ohne Vorbehalt empfehlen kann, Strafverfahren zu anzustreben.“
Unter Anwält:innen und Opferhilfeorganisationen wird immer wieder diskutiert, ob man Betroffenen von dem Weg zu Gericht abraten soll. Unklar ist aber, was die Alternative sein sollte. Einfache Entschädigungsverfahren, Täter-Opfer-Ausgleich? Oder einfach nur den Weg für die eigene Heilung suchen, statt Gerechtigkeit durch den Staat? Befriedigende Antworten gibt es nicht.
Inwiefern es Ärzten verboten ist, überhaupt mit ihren Patientinnen sexuelle Kontakte zu haben, ist rechtlich geregelt, wird aber extrem unterschiedlich ausgelegt. In der Regel, entschied der Bundesgerichtshof 2008, liegt bei sexuellen Handlungen im Behandlungsverhältnis Missbrauch vor. Umgekehrt, so ein häufig verwendetes Beispiel, muss ein Zahnarzt weiter seine Ehefrau behandeln können, ohne sich strafbar zu machen.
Strafbar sind sexuelle Kontakte zwischen Arzt und Patient:innen deshalb, wenn ein Arzt das Behandlungsverhältnis ausnutzt. Etwa, weil ein Mediziner so tut, als gehörten sexualisierte Handgriffe zu einer normalen Behandlung, oder Sex für Medikamente verlangt. Auch wenn eine Patientin oder ein Patient mit sexuellen Handlungen einverstanden ist, so die Besonderheit des Gesetzes und so geht es aus einschlägigen Urteilen hervor, kann ein Arzt sich strafbar machen. Auch, wenn die hilfesuchende Person die Initiative ergreift. Eine Rolle spielt auch, was genau behandelt wird, wie intensiv das Arzt-Patienten Verhältnis ist, wie viel Autorität und Vertrauen ein Arzt genießt. Ist es ein Abhängigkeitsverhältnis, wenn eine Person denkt, nur der eine Arzt kann ihr wirklich helfen? Wo beginnt die Ausnutzung eines solchen Behandlungsverhältnisses? Wo die Manipulation?
Gerichte tun sich schwer damit, Missbrauch zu erkennen, wenn sie sexuelle Verhältnisse ohne physische Gewalt beurteilen müssen, ohne Drohungen, ohne Zwang. Das grundsätzliche Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arzt und Patientin oder Therapeut und Patientin werde oft gar nicht verstanden, sagen Rechtsexpert:innen aus dem Gebiet.
Thomas Gutmann von der Universität Münster beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Paragraphen 174c des Strafgesetzbuchs und beobachtet, dass Probleme, die es bei sexuellem Missbrauch vor Gericht grundsätzlich gibt, im Medizinbetrieb noch einmal deutlich verschärft seien. „In vielen Juristenköpfen herrscht die Vorstellung: Wenn keine Gewalt angewendet wird, wenn die Initiative vielleicht sogar vom Opfer ausgeht, dann kann es ja nicht so schlimm sein.“
Sex mit der Patientin: Fehlende Klarheit in den Berufsordnungen
Vor wenigen Jahren wurde eine Verschärfung zum Sexualstrafrecht erarbeitet, aus der die bekannte „Nein heißt Nein“ Regelung hervorging. Am Rande wurde auch über den Paragrafen 174c gesprochen und abgestimmt, ob nicht alle sexuellen Handlungen in Beratungs- Betreuungs- oder Behandlungsverhältnisse ganz verboten werden sollten. Elf von zwölf Kommissionsmitgliedern stimmten dagegen.
Strafrechtlich hält Gutmann diese Entscheidung für richtig. Aber er kritisiert, dass die Berufsordnungen der Ärztekammern nicht mehr als ein paar Floskeln zu dem Thema enthalten. „Es gibt keine Kommunikation von den Ärztekammern, die das Abstinenzproblem wirklich scharf stellt.“
In der Berufsordnung der Psychotherapeut:innen stehen klare Regeln: Kein sexueller Kontakt zu Patient:innen, auch viele Monate, nachdem die Behandlungen abgeschlossen sind. Expert:innen gehen davon aus, dass Menschen in der Psychotherapie so abhängig von ihren Behandelnden sind, dass sie nicht mehr voll sexuell selbstbestimmt sind.
Bei Ärzt:innen ist das berufsrechtlich weniger eindeutig geregelt. „Ein Versagen der deutschen Ärztekammern“, findet Gutmann. „Sie sehen sich immer noch zu sehr als Interessenvertreter der Ärztinnen und Ärzte und nicht als öffentlich-rechtliche Körperschaft, die auch einen Schutzauftrag für die Grundrechte der Patient:innen hat. Da läuft etwas schief.“
Die Pressestelle der Bundesärztekammer hat auf Anfrage bis zum Redaktionsschluss nicht zu dieser Einschätzung Stellung genommen, aber angekündigt, Antworten nachzureichen.
Rothmann ist kein Einzelfall
Szenenwechsel, eine Großstadt nur wenige dutzend Kilometer entfernt. Hier kam es 2018 zu sexuellen Kontakten zwischen einem Physiotherapeuten und seiner Klientin. Gegenüber Ippen Investigativ schildert die Frau, wie sie sich zuerst an die Praxis wandte, um eine schwere Verletzung zu therapieren. Sie war in der Zeit psychisch schwer belastet, der Therapeut habe ihr Mut zugesprochen, sie getröstet. Über etliche Monate, sagt die Frau, habe er ein immer engeres, privates Vertrauensverhältnis zu ihr angebahnt.
Aus Whatsapp-Nachrichten und gerichtlichen Dokumenten geht hervor, dass er ihr anzügliche Kommentare schickte, es zu sexuellen Kontakten kam. „Ich hatte Angst ihn als Bezugsperson und Therapeuten zu verlieren“, sagt die Frau im Gespräch. „Ich wusste nicht, wie ich aus der Situation wieder herauskommen sollte, ohne die Therapie zu beenden.“ Erst später sei ihr klar geworden, dass es sich um sexuellen Missbrauch gehandelt habe.
Als sie sich schließlich entschloss, ihren Therapeuten anzuzeigen, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein: Der sexuelle Missbrauch sei nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu belegen. In dem Einstellungsbescheid schreibt die Staatsanwaltschaft, es deute einiges darauf hin, dass der Beschuldigte „eine gewisse Trennung zwischen den Therapiestunden und den Terminen, in denen es zu den sexuellen Handlungen kam“ vorgenommen habe – auch, wenn diese offenbar ausschließlich in den Praxisräumen stattgefunden hätten. Die Frau habe offenbar gewusst, dass sie sich zu „Sexterminen“ verabredet hätten und die Chatnachrichten über private Ereignisse ergeben den Eindruck eines Verhältnisses auf Augenhöhe. Zudem sei die Frau in der Lage gewesen, weitergehende Avancen abzulehnen. Letztlich schloss die Staatsanwaltschaft, habe es sich um eine außerehelich Affäre gehandelt, auch die Generalstaatsanwaltschaft schloss sich der Entscheidung an.
„Die Abhängigkeitsverhältnisse sind im Behandlungsverhältnis immer gegeben, denn sie sind ja beim Arzt, weil sie Hilfe erwarten“, sagt Frau Dr. Monika Becker-Fischer, Leiterin des Deutschen Instituts für Psychtraumatologie, gegenüber Ippen Investigativ. Deshalb könne es im Behandlungsverhältnis keine einvernehmlichen sexuellen Handlungen geben, auch nicht bei einem Physiotherapeuten. Die Frau kämpft auf Grund der Geschehnisse bis heute mit einer posttraumatischen Belastungsstörung, bestätigt ihre Psychologin im Gespräch. Der beschuldigte Therapeut hatte zu den Vorwürfen geschwiegen.
Beide Frauen leiden bis heute. Katharina Rothmann sagt, sie kann Berührungen von männlichen Ärzten kaum ertragen, dabei muss sie wegen einer bestehenden Krankheit immer wieder zu Untersuchungen ins Krankenhaus. Sie ist als Nebenklägerin in Revision gegangen, genau wie die Staatsanwaltschaft. Es wird vermutlich Monate dauern, bis der Fall erneut verhandelt wird. „Ich erwarte, dass das Oberlandesgericht diese Entscheidung korrigieren wird“, sagt Rechtsanwalt Rüdiger Deckers, der Rothmann vertritt. „Ich will einfach nur mein Leben zurück“, sagt Katharina Rothmann. *Ippen Investigativ ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA
Dieser Text ist Teil einer mehrteiligen, internationalen Recherchereihe zu Missbrauch in der Medizin, gefördert durch die Otto Brenner Stiftung, Journalismfund.EU und das „Publication Support Scheme“ von Investigative Journalism for Europe (IJ4EU) in Zusammenarbeit mit dem International Press Institute (IPI), European Journalism Centre (EJC) und dem European Centre for Press and Media Freedom (ECPMF). IJ4EU und alle Partner der Förderung sind nicht verantwortlich für den veröffentlichten Inhalt und jedwede Weiterverwendung. Weitere Texte erschienen bei BuzzFeed News Deutschland* und IPPEN.MEDIA* sowie in weiteren Medien auf französisch, italienisch, kroatisch und englisch.
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