Das zweite Protokoll, von dem es drei verschiedene Versionen gibt, nennt Verteidiger Eisenberg ein „Produkt von Interpretation und Erfindung“. Um zu klären, wann genau welche Version des Protokolls an die Rechtsvertreterin des Mannes gelang, war die Anwältin Barbara Petersen am zehnten Verhandlungstag selbst verhört worden. Die Strafrechtsanwältin, welche häufig in Missbrauchs-, Vergewaltigungs- oder Menschenhandelsverfahren vertritt, sagte, sie habe das Protokoll zunächst als Informations- und nicht als Beweismittel gesehen und daher erst später nachgereicht. Zudem wisse Sie aus Erfahrung, dass Mandanten oft nicht wollten, dass derartige Protokolle von anderen gelesen werden.
Inzwischen hat der Opferzeuge, welcher Akademiker ist, offenbar seinen alten Computer wiedergefunden, auf welchem das Dokument geschrieben worden sein soll. Eine Untersuchung soll auch hier Klarheit bringen, wann das Dokument erstellt und was daran zu welchem Zeitpunkt verändert, korrigiert oder ergänzt wurde.
Die Zweifel der Verteidigung beziehen sich jedoch nicht nur auf die Beweisstücke, sondern auch auf die Opferzeugen selbst. So zweifelt die Verteidigung des Arztes an, dass der Akademiker, welcher einer Nebenkläger ist und bereits aussagte, tatsächlich während des Prozesses krank geworden sei. Er wurde laut eines Attests im Krankenhaus untersucht. Der zweite Termin seiner mehrstündigen Befragung musste deshalb verschoben werden und wurde wenige Tage später nachgeholt. Die benannte Diagnose sei „Ideal für Simulanten“, sagte Verteidiger Eisenberg. Vieles spreche dafür, dass der Mann die Unwahrheit spreche und zwischen Fiktion und Realität nicht unterscheiden könne.
Bekannt ist, dass sich der Akademiker mit dem Chefredakteur des Magazins Siegessäule traf und danach eine anonyme Anzeige in der Zeitschrift schaltete, um nach weiteren mutmaßlich Betroffenen zu suchen. Dies hatte er bei seiner Befragung angegeben. Der Grund: Ihm sei bewusst gewesen, dass er allein vor Gericht schlechte Chancen haben würde.
Für die Verteidigung ist dies einer der Hinweise dafür, dass der Mann Teil eines „Kesseltreibens” sei, dass es gegen den Arzt gegeben habe. Um dies zu belegen, hatte die Verteidigung einen eigenen Zeugen zur Vernehmung beantragt, welcher am gestrigen Montag angehört wurde. Die Vernehmung konnte diese These jedoch nicht erhärten.
Der Ende vierzigjährige Mann lebt teilweise in Israel und sagte, er sei seit über 20 Jahren Patient in der Praxis, gehe dort zwei bis drei Mal im Jahr zur Behandlung. Anfang 2019 habe er einen Anruf von einem Mann erhalten, der den gleichen Vornamen getragen haben soll, wie der vierte Opferzeuge. Der Anrufer habe nach weiteren Zeugen gesucht, die gegen den Arzt aussagen würden, die Telefonnummer des Mannes aus Israel habe er von Bekannten erhalten – offenbar sei der Anrufer davon ausgegangen, dass der Mann am anderen Ende der Leitung von mutmaßlichen Übergriffen betroffen sein könnte.
Der Anrufer habe auch gesagt, er wolle dem Arzt die Macht wegnehmen, weil er diese Macht gegenüber Patienten missbrauche. Es sei im Gespräch um rektale Untersuchungen gegangen, und dass der Arzt Patienten „fingere“, um sie „willig“ zu machen. Fünf Minuten habe das Gespräch etwa gedauert. Er selber habe gesagt, dass er in der Praxis zufrieden sei. Kurz nach dem Telefonat habe er seinem Arzt davon berichtet. Zu einem Untersuchungstermin, den er wenige Tage später in der Praxis hatte, habe er seinem Arzt einen Zettel mit dem Namen und der Telefonnummer übergeben – es ist offenbar die Nummer des Akademikers. Woher der Anrufer seine Nummer hatte oder wer er überhaupt sei, forschte der Zeuge aus Israel laut eigener Aussage nicht weiter nach und wisse es bis heute nicht.
Wie nun dieser mutmaßliche Anruf zu bewerten ist, darüber scheiden sich in der weiteren Verhandlung erneut die Meinungen. Es zeigte, so Petersen, dass ihr Mandant niemanden zu einer Falschaussage angestiftet habe, „sondern Unterstützung suchte“, ähnlich wie mit der Anzeige in dem Magazin, in welcher der Name des beschuldigten Arztes gar nicht auftauchte. Identifizierbar sei dieser nur gewesen, „weil der Angeklagte für derartige Handlungen offenbar stadtweit bekannt ist“, so Petersen. Verteidiger Eisenberg sieht das anders. Die Aussage zeige, dass medizinische Handlungen als Missbrauch gedeutet werden.
Auch über die Prozessführung kommt es immer wieder zu teils lautstarken Auseinandersetzungen. Mehrfach wurde Verteidiger Eisenberg vom Vorsitzenden Richter bereits ermahnt, nicht dazwischen zu rufen oder die Zeugen ausreden zu lassen. Der Vorsitzende Richter hatte ihm am zehnten Verhandlungstag „Sabotage“ vorgeworfen, die Staatsanwältin sagte, sie könne ob seiner Zwischenbemerkungen keine stringente Befragung durchführen. Der Vorsitzende Richter hatte am neunten Verhandlungstag gerufen, die Art und Weise, wie Eisenberg Zeugen angehe, sei „nicht prozessordnungsgemäß“.
Die Anwältin von zwei Nebenklägern Barbara Petersen beschwerte sich, dass immer wieder Erklärungen, welche von der Verteidigung vorgetragen würden, nicht als Schriftstücke an die Nebenklageverteidigerinnen ausgehändigt würden. Das habe Methode, so Petersen „damit man sich nicht differenziert äußern kann.“ Verteidiger König erwiderte, es werde mündlich verhandelt, somit müsse auch das mündliche Verlesen der Erklärungen reichen.
Für den weiteren Verhandlungstag erschien ein sechster Opferzeuge erneut nicht. Der Mann war bereits zuvor erfolglos geladen worden, in seiner Abwesenheit wurde deshalb ein Ordnungsgeld gegen ihn verhängt. Noch entschieden werden muss, ob er nun polizeilich vorgeführt wird. Aus seiner Akte ergibt sich laut Verteidiger Eisenberg, dass der Mann gesundheitliche Probleme habe.
Der Urteilstermin ist aktuell für den 23. September angesetzt. Da der angeklagte Arzt durch die lange Prozessdauer wirtschaftlich und persönlich sehr belastet sei, erkundigte sich seine Verteidigung nach den Möglichkeiten, die Prozesstage zu raffen und das Verfahren zu verkürzen.
Viele Beweisanträge sind jedoch noch offen, einige Zeugen, wie ein Jurist der Ärztekammer, noch nicht angehört. Auch die Gutachten des Rechtspsychologen Günter Köhnken stehen noch aus – er wurde von der Verteidigung beauftragt, die Glaubwürdigkeit der Nebenkläger zu beurteilen. Wichtig dürfte auch das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen sein, der allen Verhandlungen beiwohnt. Der Vorsitzende Richter Kleingünther sagte, er wolle deshalb zunächst die aktuelle Terminplanung beibehalten.
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