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Mitte Januar wird gerichtlich entschieden, ob wir den Namen eines Abtreibungsgegners öffentlich nennen dürfen

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Von: Juliane Löffler

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Yannic Hendricks hat BuzzFeed News verklagt, weil wir seinen Namen öffentlich genannt haben.

Am gestrigen Mittwoch hat am Landgericht Düsseldorf die Verhandlung zwischen dem Abtreibungsgegner Yannic Hendricks und BuzzFeed News stattgefunden. Hendricks hat uns auf Unterlassung verklagt, weil wir seinen Namen öffentlich gemacht hatten. Ein Urteil wurde gestern vom Landgericht noch nicht gefällt, am 16. Januar 2019 ist der Verkündungstermin.

Grund für den Prozess ist ein Beitrag, den wir vor einigen Wochen veröffentlicht haben. Darin haben wir den Namen des Mannes genannt, der nach eigenen Angaben dutzende Ärztinnen und Ärzte angezeigt hat, weil sie gegen den Paragrafen 219a verstoßen haben. In einem Interview mit der taz bezeichnete Hendricks dies als sein Hobby.

Hendricks' Anwalt argumentierte gestern im Verfahren, sein Mandant habe durch die Strafanzeigen nichts Illegales getan, dies sei im Rechtsstaat so gewollt.

Außerdem müsse man unterscheiden zwischen der öffentlichen Debatte um den Paragrafen 219 und dem Interesse von Yannic Hendricks, anonym bleiben zu wollen. Auch mit über 70 Anzeigen habe er keine Grenze überschritten: „Das ist sein gutes Recht“, so Hendricks Anwalt.

Die Anwältin von BuzzFeed News erwiderte im Verfahren, dass Hendricks die Debatte um den Paragrafen überhaupt erst mit ins Rollen gebracht habe: „Er hat die Debatte betrieben, wahrscheinlich ist er sogar für sie mitverantwortlich.“

Hendricks wird von der Kanzlei Höcker vertreten. In dem Erlass auf einstweilige Verfügung gegen BuzzFeed News argumentiert die Kanzlei, wir verletzten das Recht auf Anonymität von Hendricks. Wir aber glauben, dass eine Person, die sich aktiv und freiwillig in einen öffentlichen Meinungskampf begibt, auch öffentlich genannt werden darf.

Debatte im Bundestag

Erst vergangene Woche diskutierte der Bundestag über das Thema Abtreibung und das Informationsverbot für Ärztinnen und Ärzte. FDP, Linke und Grüne sind für eine Abschaffung des Paragrafen 219a. Auch führende SPD-Mitglieder sprachen sich in der Vergangenheit mehrfach für eine Änderung oder Abschaffung aus.

Da jedoch die CDU/CSU den Paragrafen beibehalten möchte, zog die SPD im März einen entsprechenden Gesetzentwurf zurück. Einen Antrag der FDP für eine freie Abstimmung über 219a lehnten SPD und Union mit der Koalitionsmehrheit vergangene Woche ab. Mit einer solchen Abstimmung wäre es SPD-Mitgliedern freigestellt, für eine Abschaffung des Paragrafen zu stimmen, ohne Rücksicht auf ihren Koalitionspartner nehmen zu müssen. Mit einem ähnlichen Verfahren wurde 2017 die Ehe für alle beschlossen.

Anlass für die aktuelle gesellschaftliche und politische Debatte ist auch die Ärztin Kristina Hänel, die von Hendricks angezeigt wurde. Hänel machte ihren Fall öffentlich. Sie wurde im November 2017 vom Amtsgericht Gießen in erster Instanz verurteilt.

Mehr zum Thema Abtreibungsgegner könnt ihr unserem Podcast „Unterm Radar“ hören

In einer schriftlichen Ergänzung für die mündliche Anhörung am Mittwoch nennt der uns vertretende Anwalt Jan Hegemann von der Kanzlei Raue LLP diesen und weitere Punkte, die für eine Nennung des Namens von Hendricks sprechen.

So hatte die Staatsanwaltschaft Gießen eine Strafanzeige von Hendricks bereits im Mai 2015 abgelehnt und kein Strafverfahren eröffnet. Hendricks legte dagegen Beschwerde ein, daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen die Ärztin auf. Erst danach kam es zu einer Verurteilung und einer öffentlichen Debatte. Gerichtsunterlagen, die das belegen, liegen BuzzFeed News und der Kanzlei Raue vor.

Zudem heißt es in dem Urteil des Landgerichts Gießen gegen die Ärztin Kristina Hänel vom 12. Oktober 2018, dass der bis vor wenigen Jahren eingetretene Rechtsfrieden beim Paragrafen 219a nicht durch die Strafverfolgungsbehörden, sondern durch zwei extreme gesellschaftliche Positionen gestört worden sei.

„Fundamentalistische Befürworter des vorrangigen Schutzes für das ungeborene Leben“ machten „über den Nebenschauplatz des §219a StGB Jagd auf unbewusst oder mittlerweile bewusst gegen die teilweise missverständliche Bestimmung des 'Werbeverbots' verstoßende Ärzte und erzwingen so in zunehmender Zahl Strafverfahren“, heißt es in dem Urteil, das der Kanzlei Raue und BuzzFeed News ebenfalls vorliegt.

Mehr Beiträge zum Thema:

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