Opposition und Juristen kritisieren den Entwurf für ein neues Polizeigesetz in Sachsen als „nicht hinnehmbar“
Nachdem BuzzFeed News den Entwurf veröffentlicht hat, wollen selbst Teile der sächsischen SPD das Papier nochmal entschärfen.
Nachdem BuzzFeed News Deutschland den Entwurf für das neue Sächsische Polizeigesetz vergangene Woche veröffentlicht hatte, kritisieren immer mehr Politiker und Juristen das Gesetz.
Die Grünen-Fraktion im sächsischen Landtag erklärte auf Anfrage von BuzzFeed News, der Entwurf sei in seiner jetzigen Form „nicht hinnehmbar“. Die Linkspartei schrieb, der Entwurf mache den Eindruck, die sächsische Landesregierung rüste sich für einen Bürgerkrieg. Juristen von „Amnesty International“ und der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ äußerten Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs aus Sachsen, ebenso wie das Portal „netzpolitik.org“.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Albrecht Pallas, antwortete BuzzFeed News, die SPD wolle das Gesetz nicht weiter verschärfen. Die sächsischen Jusos – denen ein Drittel aller sächsischen SPD-Mitglieder angehören – forderten die SPD-Fraktion im Landtag sogar auf, den Entwurf zu entschärfen.
Der CDU im sächsischen Landtag hingegen geht der Entwurf nicht weit genug: „Bisher stören mich allenfalls die Dinge, die nicht drin stehen“, erklärte Christian Hartmann, innenpolitischer Sprecher der Union im Sächsischen Landtag.
Die AfD reagierte nicht auf eine Anfrage von BuzzFeed News.
In Sachsen regiert eine Koalition aus CDU und SPD. Streitpunkte zwischen beiden Fraktionen waren dem Vernehmen nach diese Punkte:
- Quellen-Telekommunikationsüberwachung: Soll die Polizei auf Computern und Handys mitlesen dürfen, bevor eine Nachricht verschlüsselt übertragen wird – also zum Beispiel während sie in WhatsApp oder einem Mailprogramm eingetippt wird?
- Bodycams: Sollen Polizisten im Einsatz Videokameras tragen, die die Einsätze aufzeichnen?
- Kennzeichnungspflicht: Sollen Polizisten eine individuelle, anonymisierte Nummer tragen, anhand derer bei Verfehlungen Ermittlungen gegen konkrete Beamte geführt werden könnten?
Die CDU musste auf die Quellen-TKÜ verzichten. Im Gegenzug verzichtete die SPD auf die Einführung einer Kennzeichnungspflicht.
„Wir haben über die wechselseitigen Vorstellungen gesprochen und versucht, Kompromisse zu finden. Das ist nicht bei jedem Thema gelungen“, beschreibt SPD-Innenpolitiker Pallas die Verhandlungen. Manche sehr weit gehende Forderungen seien nicht weiterverfolgt worden. „Bei anderen Themen gab es im Ziel Einigkeit und es wurde über das Wie diskutiert. Teilweise ohne befriedigendes Ergebnis. Aber wir einigten uns auch in vielen Punkten“, so Pallas weiter.
Amnesty International kritisiert Entwurf
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte den Entwurf aus Sachsen. Philipp Krüger, bei Amnesty International in Deutschland Experte für Polizei und Menschenrechte, sagte auf Anfrage von BuzzFeed News:
„Amnesty International in Deutschland fordert seit vielen Jahren eine individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten, auch in geschlossenen Einheiten wie den Einsatzhundertschaften. Es ist bedauerlich, dass die sächsische Landesregierung die Gelegenheit nicht nutzt, um diese Kennzeichnung in Sachsen einzuführen.“
Auch die Tatsache, dass unter bestimmten Umständen Berufsgeheimnisträger ausgeforscht werden können sollen, bewertet Amnesty International als „problematisch“. Die Garantie der Pressefreiheit und die Möglichkeit eines effektiven Rechtsschutzes würden unterlaufen, wenn die Polizei Journalisten oder Rechtsanwälte abhören könne. „Auch wenn solche Maßnahmen gerichtlich überprüfbar sind, könnten Betroffene durch das Kostenrisiko eines Prozesses davon abgehalten werden, hiergegen vorzugehen“, erklärte Krüger.
Die Beschwerdestelle, die mögliches Fehlverhalten von Polizisten untersuchen soll, ist nach Auffassung von Amnesty International zwar „grundsätzlich zu begrüßen. Es ist jedoch notwendig, dass hier eine vollständige institutionelle Trennung gegeben ist: Eine Ansiedlung innerhalb des Landesinnenministeriums, wie sie der Entwurf vorsieht, wird dem nicht gerecht. Es ist entscheidend, dass eine Beschwerdeeinrichtung mit größtmöglicher Unabhängigkeit und Transparenz arbeitet.“
Gesellschaft für Freiheitsrechte: „Verfassungsrechtlich bedenklich“
Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) ist eine NGO, in der sich Verfassungsrechtler und Netzpolitiker zusammengeschlossen haben. Dort sieht man im Entwurf aus Sachsen ein „Best-of der in anderen Bundesländern bereits umgesetzten Maßnahmen“ und einen weiteren Beleg für eine zunehmende „Notwendigkeit, sich mit dem Einsatz juristischer Mittel gegen diese Entwicklung auf Länderebene zu wenden“, so Dr. Bijan Moini, Rechtsanwalt bei der GFF.

Besonders kritisch stuft die GFF die im Referentenentwurf vorgesehene Möglichkeit zu Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverboten ein: „Schon weit im Vorfeld von Straftaten kann Personen – theoretisch zeitlich unbegrenzt – aufgegeben werden, sich nur an bestimmten Orten aufzuhalten. Damit sind Formen des Hausarrests auf Grundlage eines bloßen Verdachts denkbar. Auch soll die Polizei Menschen auf Grundlage eines Verdachts den Aufenthalt an bestimmten Orten oder den Kontakt mit bestimmten Menschen untersagen dürfen. Andere Bundesländer mit vergleichbaren Regelungen haben deren Anwendungsbereich auf Terrorverdächtige beschränkt; der Staatsregierung Sachsen reicht hingegen schon die Gefahr einer Straftat gegen Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist, wie zum Beispiel ein Polizeifahrzeug.“
Sowohl die Maßnahmen selbst als auch ihre Ausgestaltung beurteilt die GFF als „verfassungsrechtlich bedenklich“. Der im sächsischen Entwurf angedachte Einsatz sogenannter „elektronischer Fußfesseln“ zur Durchsetzung von Aufenthaltsanordnungen oder Kontaktverboten ist in den Augen der GFF-Juristen „unverhältnismäßig“. Auch den Einsatz automatisierter Videoüberwachung im Grenzgebiet sieht die GFF „kritisch“; der §59 des Entwurfs sei hierfür „keine ausreichende Rechtsgrundlage“ und „nicht hinreichend bestimmt“.
netzpolitik.org: „Jetzt ist der Zeitpunkt für Protest“
Auch bei der Plattform für digitale Freiheitsrechte „netzpolitik.org“ stieß der Entwurf auf große Skepsis. Marie Bröckling, die sich bei netzpolitik.org um Polizeirecht kümmert, antwortete BuzzFeed News:

„Immer mehr polizeiliche Maßnahmen dienen dem Einsatz bei bisher unschuldigen Personen. Zukünftig kann eine unschuldige Person ein dreimonatiges Aufenthaltsverbot für einen bestimmten Bereich, etwa den Innenstadtbereich, bekommen und zwar aufgrund eines Verdachts. In polizeilicher Praxis birgt dieser weit gefasste Gefahrenbegriff das Potenzial der Diskriminierung bestimmter Personengruppen. So könnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber in besonderem Maße betroffen sein.“
Bröckling sagte weiter, das Kernprobleme läge bei der Frage der Verhältnismäßigkeit bestimmter Maßnahmen und wie man diese bei reiner „Straftaten-Wahrsagerei“ beurteilen wolle. „Aus unserer Sicht bestehen außerdem größte Bedenken bei anlassloser und verdachtsunabhängiger Telekommunikationsüberwachung“, so Bröckling weiter.
„Noch handelt es sich nur um einen Entwurf, jetzt ist der Zeitpunkt für Protest. Die Sachsen sollten sich ein Beispiel nehmen am erfolgreichen Protest in Bremen: Dort haben die Grünen die Verhandlungen vorerst auf Eis gelegt“, so Bröckling weiter.
Der CDU-Fraktion geht der Entwurf nicht weit genug
Christian Hartmann, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag, antwortet BuzzFeed News, er finde den Entwurf „gelungen“: „Bisher stören mich allenfalls die Dinge, die nicht drin stehen“, so Hartmann.

Die Aufspaltung polizeilicher Aufgaben in die Landespolizei und weitere Polizeibehörden bei den Kommunen wird „mehr Klarheit für die Arbeit der sächsischen Polizei und der Polizeibehörden auf kommunaler Ebene bringen und ein besseres Bewusstsein für die Aufgabenteilung zwischen beiden Polizeistrukturen schaffen“, glaubt Hartmann.
Sicherheitsinteressen und Bürgerrechte sieht er im Entwurf ausgewogen, schreibt aber: „Dennoch fehlen mir noch wichtige Instrumente, mit denen die Arbeit der Sächsischen Polizei effizienter, sicherer und der Schutz der Bürger noch weiter verbessert werden kann. Hierzu zählen für mich u.a. die Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung sowie Körperkameras für unsere Polizeibeamten. (...) Viele Telekommunikationsinhalte werden heute in verschlüsselter Form verbreitet. Meist wird eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (z.B. Whats App) verwendet, weshalb Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TKÜ) in diesen Fällen oft ins Leere laufen. Genau hierfür braucht es das Instrument der Quellen-TKÜ. Kein schwer Krimineller oder Terrorist soll sich hinter der Anonymität der modernen Online-Kommunikation verstecken können“, sagte Hartmann.
Die Körperkameras für Polizeibeamte sollen Hartmann zufolge in erster Linie dem Schutz der Polizistinnen und Polizisten im Einsatz dienen„, da sie nachweislich klar deeskalierend wirken“. Erst in zweiter Linie seien die Kameras für Beweissicherung im Einsatz gedacht.
Die SPD-Fraktion erteilt „weiteren Verschärfungen eine Absage“
Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärte gegenüber BuzzFeed News, es ginge seiner Fraktion darum, „eine Modernisierung des Polizeigesetzes“ zu erreichen.

„Die Polizei benötigt neben angemessener personeller und sachlicher Ausstattung auch ein gutes rechtliches Instrumentarium, um ihre Arbeit gut machen zu können. (...) Es gibt aber auch Themen, zufällig jene, bei denen noch keine Einigung erfolgt ist, wo ich eine Änderung nach der Anhörung für sehr wahrscheinlich halte. Dazu gehört beispielsweise der Vorschlag zur Videoüberwachung an Verbringungsrouten von Diebesbanden“, erklärte der SPD-Politiker.
Derzeit geisterten viele Vorschläge und Verlautbarungen durch den politischen Raum. „Diese Fragen möchte ich gern im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren klären. Im Übrigen werden erst dann wirkliche Bewertungen des Gesetzentwurfs möglich sein. Die meiste Kritik ist zurzeit noch Spekulation. Das gilt auch für Festlegungen, gegen das irgendwann beschlossene Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof zu klagen“, so Pallas, der allerdings bereits jetzt deutlich machte:
„Den Rufen nach weiterer Verschärfung möchte ich eine Absage erteilen.“
Jusos in Sachsen: „Grenze des Zumutbaren überschritten“
Die sächsischen Jusos (Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD) - zu dem mit 1.900 Mitgliedern jedes dritte SPD-Mitglied in Sachsen gehört - fordert von der SPD-Fraktion hingegen, den Entwurf deutlich zu entschärfen.
Stefan Engel, Landesvorsitzender der Jusos in Sachsen, sagte, es sei klar, dass ein Gesetz nach 20 Jahren auch einmal überarbeitet werden müsse. Allerdings „enthalten die Neuregelungen fast ausschließlich Ausweitungen der Befugnisse. (...) Vertrauensbildende und längst überfällige Maßnahmen, insbesondere einer Kennzeichnungspflicht, suche ich hingegen vergeblich. Dieser Gesetzentwurf stellt viele Bürgerinnen und Bürger in Sachsen unter Generalverdacht. Die bis zu 48 Stunden geheim gehaltenen Kontrollbereiche eröffnen Willkürmaßnahmen gegen demokratischeGrundrechte Tür und Tor. Wofür eine Polizei Kriegswaffen, beispielsweise Handgranaten braucht, ist mir auch vollkommen schleierhaft."
Die Jusos forderten von der SPD-Fraktion im Landtag: „standhaft bleiben und den Überwachungsphantasien des Innenministers widersprechen. Die Grenze des Zumutbaren ist auch mit diesem Entwurf schon überschritten. Wir erwarten von der SPD-Landtagsfraktion, dass der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren im Sinne der Freiheitsrechte entschärft wird. Wer aus dem Gesetzentwurf nun noch ein Polizeigesetz bayerischer Prägung machen möchte, wird breiten gesellschaftlichen Widerstand ernten“, so Stefan Engel weiter.
Die Grünen: „Das ist für uns GRÜNE nicht hinnehmbar“
Auch Bündnis 90/Die Grünen kritisierten den neuen Entwurf scharf. Valentin Lippmann, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärte gegenüber BuzzFeed News:

„Mit der Definition sogenannter Gefährder werden umfangreiche Befugnisse im präventiven Bereich - also ohne Vorliegen einer konkreten Gefahr - begründet. Da sich diese Überwachungsmaßnahmen auch gegen Kontakt- und Begleitpersonen richten können, kann die Überwachung am Ende quasi jeden treffen. (...) Zudem erlaubt das Gesetz mit der intelligenten gesichtserkennenden Videoüberwachung im weiten Grenzraum, mit der Rechtsgrundlage für eine flächendenkende Videoüberwachung schon bei abstrakter Gefahr und dem Ausbau der automatisierten Kennzeichenerfassung künftig eine Massenüberwachung von Bürgerinnen und Bürgern ohne jeden Anlass. (...) Wenn man bedenkt, wie lang die sächsische Außengrenze ist, wird das Ausmaß der 30-km-Regelung erst richtig deutlich - über ein Viertel der Fläche Sachsens kann so einer Überwachung mit erheblichen Grundrechtseingriffen unterzogen werden. Das ist für uns GRÜNE nicht hinnehmbar.“
Die wenigen Verbesserungen, die das Gesetz enthalte, würden „in erster Linie auf Verpflichtungen aus dem EU-Datenschutzrecht und den Konsequenzen aus dem BKA-Urteil“ resultieren und Eingriffe in die Grundrechte „nicht im Geringsten aufwiegen“.
Lippmann weiter: „Eine Koalition, die den Frontalangriff auf die Bürgerrechte als guten Kompromiss preist und sich gleichzeitig nicht einmal auf die Einführung der Polizeikennzeichnung einigen kann, ist endgültig von allen guten Geistern verlassen.“ Die Grünen, so Lippmann, könnten dem Entwurf daher in der vorliegenden Form nicht zustimmen.
Die Linke: „Offenbar rüstet die sächsische Landesregierung zum Bürgerkrieg“
Auch aus dem Bundestag gab es Kritik am Sächsischen Entwurf. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, antwortete BuzzFeed News:

„Grundrechte wurden in Sachsen schon in den letzten Jahren mehrfach arg strapaziert. (...) Mit dem neuen Polizeigesetz will die Landesregierung solchen umstrittenen Praktiken wohl einen Blankoscheck erteilen.“
Jelpke kritisierte die geplante Ausweitung der für die Polizei zugelassenen Waffen scharf: „Offenbar rüstet die sächsische Landesregierung zum Bürgerkrieg. Mir ist keine Situation der jüngeren deutschen Geschichte bekannt, in der der Einsatz von Handgranaten durch die Polizei notwendig gewesen wäre. Handgranaten sind Kriegswaffen. Die Landesregierung soll offen sagen, auf was für Bedrohungsszenarien sie sich vorbereitet.“
Eine verbindliche Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte „wäre das Mindeste gewesen“, so Jelpke. Die geplante Beschwerdestelle im Innenministerium sei „ein bloßes Placebo“, da sie lediglich Empfehlungen aussprechen könne. Die Ausweitung der Befugnisse ziviler Polizeibehörden bei den Kommunen und kommunalen Ordnungsbehörden hält Jelpke „für fatal“.
Die Linken-Politikerin warnte außerdem vor Überwachungsmaßnahmen, die sich gegen Berufsgeheimnisträger richten: „Die Möglichkeit der Überwachung von Berufsgeheimnisträgern halte ich für inakzeptabel. Ich sehe hier eine Gefährdung für investigativen Journalismus. Die Einschränkung, dass das nur zur Abwehr erheblicher Gefahren zulässig ist, halte ich für eine Gummiregel. Behaupten lässt sich das schnell und wenn sich der Verdacht am Ende nicht erhärtet hat, ist es zu spät.“
BuzzFeed News hatte vor einigen Tagen exklusiv den Entwurf für das neue sächsische Polizeigesetz in voller Länge veröffentlicht. In der Folge – und im Zuge anderer, neu entstehender Polizeigesetze, so zum Beispiel in Bayern und Nordrhein-Westfalen – war eine Debatte um die mögliche Aushöhlung der Grund- und Freiheitsrechte entbrannt.
UPDATE: Innenministerium veröffentlicht Entwurf ebenfalls
09.05.2018, 09:48
Zwei Wochen, nachdem der Entwurf für das neue sächsische Polizeigesetz geleakt und von BuzzFeed News in voller Länge veröffentlich wurde, hat nun auch das Sächsische Innenministerium den Entwurf online gestellt.
Mehr Hintergründe und Analysen zur Polizei in Deutschland