Wie der Paragraf 219a die Arbeit von Beratungsstellen erschwert
Beratungsstellen müssen „mühevoll recherchieren“, weil es auf den Webseiten der Ärzte keine Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen gibt.
Auch Beratungsstellen werden durch den Paragraf 219a in ihrer Arbeit behindert. Das sagt die Vorsitzenden des Bundesvorstands von „Pro Familia“, Davina Höblich, im Interview mit BuzzFeed News.
Der Paragraf 219a stellt Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Das führt dazu, dass Ärzte und Ärztinnen aus Angst vor Strafverfolgung keine Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf ihre Webseiten stellen.
Da es aber auch von staatlicher Seite keine Listen für Abtreibungsärzte gibt, müssen Beratungsstellen „mühevoll recherchieren“, welche Ärzte den Eingriff überhaupt durchführen, so Höblich.