Wir haben alle 83 Sozialgerichte angefragt und wissen nun, warum kranke Arbeiter so selten entschädigt werden
Ihre Jobs haben sie krank gemacht, sie kämpfen jahrelang vor Gericht und am Ende verlieren sie doch: Deshalb scheitern Arbeitnehmer so oft an deutschen Gerichten.

Rückenschmerzen, giftige Dämpfe, Hautkrebs: Jedes Jahr zeigen zehntausende Menschen eine Berufskrankheit an. Nur etwa ein Viertel von ihnen wird dafür entschädigt.
Die Hürden im Verfahren sind hoch. So müssen die Betroffenen oft rückblickend für mehrere Jahrzehnte belegen, dass sie schädlichen Arbeitsbedingungen ausgesetzt waren. Das ist im Nachhinein oft nicht mehr möglich.
Das Gesetz schreibt vor, dass „die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden.“ Recherchen von BuzzFeed News Deutschland zeigen, dass dies für das Berufskrankheitenrecht nicht der Fall ist. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass viele kranke Menschen nicht entschädigt werden, die eigentlich entschädigt werden müssten.
Die Bundesregierung hat angekündigt, das Berufskrankheitenrecht in diesem Jahr zu reformieren. Doch eine Reihe der von BuzzFeed News in den vergangenen Jahren recherchierten Probleme werden vom zuständigen Bundesarbeitsministerium und den Berufsgenossenschaften zurückgewiesen.
Die Berufsgenossenschaften zeigen bei Kritik stets auf die Sozialgerichte: Dass sie dort rund 90 Prozent aller Verfahren gewinnen, bestätige „die hohe Qualität“ der Ermittlungen. Aber könnte diese Statistik nicht auch das Gegenteil belegen? Dass die Hürden für Betroffene so hoch sind, dass es selbst vor Gericht noch zu schwierig ist, Beweise für ihre Berufskrankheit zu bringen?
Um diese Fragen zu beantworten, hat BuzzFeed News alle 83 Sozialgerichte sowie zahlreiche Sozialrechtsanwälte gebeten, die Verfahren von kranken Arbeitern zu bewerten. Etwa zwei Drittel der Gerichte haben uns geantwortet.
Das Ergebnis: Vor Gericht haben Betroffene oft keine Chance, Recht zu bekommen.
Die Berufsgenossenschaften sind oft die letzte Chance
Für kranke Arbeiter ist die Berufsgenossenschaft der einzige Weg, von ihren Unternehmen entschädigt zu werden. Sie haben bei einer Berufskrankheit keine Möglichkeit, direkt gegen ihren Arbeitgeber vorzugehen. Deshalb ist es so wichtig, dass die Berufsgenossenschaften gut funktionieren.
Doch für viele Betroffene ist es schwierig, sich ohne Hilfe durchzusetzen. Die vielen Hürden sorgen nach Recherchen von BuzzFeed News dafür, dass die Industrie jedes Jahr hunderte Millionen Euro spart, auf Kosten der Steuerzahler.
Hier könnt ihr unsere jahrelange Recherche „Krank durch Arbeit“ zu den Problemen bei der Entschädigung von kranken Arbeitern lesen. Habt Ihr selbst Erfahrungen mit schlechten Arbeitsbedingungen oder den Berufsgenossenschaften gemacht? Meldet Euch bei uns unter daniel.drepper@buzzfeed.com.
Wird ein Antrag abgelehnt, bleibt den Betroffenen nur noch der Gang vor Gericht. Jedes Jahr entscheiden Sozialgerichte in Deutschland deshalb in gut 4000 Verfahren über Berufskrankheiten. Für Betroffene ist diese Klage eine Belastung. Zwar ist das Verfahren selbst am Sozialgericht kostenlos, doch Anwälte und Gutachten können viel Geld kosten. Die Verfahren dieser kranken Menschen ziehen sich in die Länge.
„Meine persönliche Einschätzung ist, dass ein Berufskrankheiten-Verfahren länger dauert als ein Verfahren zum Beispiel über Beitrags-Streitigkeiten oder über Arbeitsunfälle“, sagt Sozialrichter Peter Frese. Er entscheidet am Sozialgericht Gotha seit Jahren über Berufskrankheiten-Klagen.
Die Fälle, sagt Frese, sind für Kläger oft schwer zu gewinnen. „Man muss wissen, welche schädlichen Stoffe oder welche schädlichen Tätigkeiten über ein ganzes Berufsleben auf den Versicherten eingewirkt haben. Das ist tendenziell schwieriger zu eruieren als ein Unfall, der kurz und plötzlich auftritt.“
Die Verfahren an Sozialgerichten dauern sehr lang
Viele Gerichte berichten auf Anfrage von BuzzFeed News, dass Berufskrankheiten-Verfahren deutlich länger dauern, als normale Sozialgerichtsverfahren, zum Teil sogar doppelt so lange. Am Sozialgericht Hannover dauern die Berufskrankheiten-Verfahren zum Beispiel im Durchschnitt knapp zweieinhalb Jahre – und das nur in der ersten Instanz.
Das liege an den aufwändigen Ermittlungen, vor allem bei lange zurückliegenden Arbeitsverhältnissen, schreibt das Gericht. Und an der komplexen, medizinischen Materie. Berufskrankheiten-Verfahren seien die „komplexesten Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit“ schreibt auch der Direktor des Sozialgerichtes Fulda, Carsten Schütz.
Anfang März erscheint unsere fünfteilige Podcast-Serie „Die Opfer des Wirtschaftswunders“ – hier könnt ihr reinhören und abonnieren.
Hinzu kommt, dass einige Sozialgerichte schlichtweg überlastet sind. In den vergangenen Jahren seien immer mehr Verfahren bei den Gerichten eingegangen. Dadurch seien „die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten sämtlicher Klageverfahren angestiegen“, schreibt Robert Lange vom Sozialgericht Frankfurt/Oder. Dort dauert ein Verfahren im Bereich der Unfallversicherung im Durchschnitt mehr als 30 Monate.
Das kann zu einem großen Problem werden. Wenn Gerichtsverfahren „wegen Überlastung teils viele Jahre für die Abwicklung dauern, versterben nicht nur die Betroffenen, sondern auch wichtige (Zeit-)Zeugen“, schreiben die Arbeitsmedizin-Professoren Hans-Joachim Woitowitz, Xaver Baur und Joachim Heilmann 2017 in der Zeitschrift „Soziale Sicherheit“. „Dies geht wiederum ohne deren Zutun oder gar Verschulden zu Lasten der Versicherten beziehungsweise Ihrer Hinterbliebenen.“
Die Ermittlungen lassen „meist zu wünschen übrig“
Die beiden Gutachten, die für das Berufskrankheiten-Verfahren geschrieben werden müssen, sind teilweise hochkomplex und verlangen nicht selten sehr detaillierte Ermittlungsarbeit. Viele Gerichte sind mit der Arbeit der Berufsgenossenschaften und ihrer Gutachter zufrieden. Einige kritisieren aber auch die schlechten Ermittlungen und Gutachten.
Das Fehlen unabhängiger Gutachter ist einer der zentralen Gründe, warum manche Sozialgerichte mit den Verfahren zu Berufskrankheiten überfordert sind. Denn die Gerichte sind auf gute Gutachter angewiesen.
„Einige Berufsgenossenschaften verlagern den Aufwand größtenteils auf die Sozialgerichte.“
Das Sozialgericht Dresden schreibt, die Ermittlungen der Berufsgenossenschaften ließen „meist zu wünschen übrig. Einige Berufsgenossenschaften verlagern den Aufwand größtenteils auf die Sozialgerichte. Ihnen reicht eine Kurzstellungnahme ihres beratenden Arztes zur Ablehnung aus.“
Das Sozialgericht Karlsruhe beklagt, dass einzelne Berufsgenossenschaften „gelegentlich auch ganz ohne Gutachten oder beratungsärztliche Stellungnahmen“ entscheiden würden. Das bestätigt das Sozialgericht Ulm. Die Berufsgenossenschaften würden „in (vermeintlich eindeutigen) Fällen gar keine Gutachten“ beauftragen.
Tore Bergmann vom Sozialgericht Freiburg bestätigt diesen Eindruck. Für ihn ist der „Mangel an qualifizierten unabhängigen Sachverständigen“ die größte Schwierigkeit im Berufskrankheiten-Verfahren. Das führe dazu, dass in 50 bis 60 Prozent der Fälle neue medizinische Gutachten vom Sozialgericht Freiburg in Auftrag gegeben werden müssen – aufgrund der „erheblichen Qualitätsunterschiede“ bei den Gutachtern.
Das Landessozialgericht Darmstadt schreibt, schwierig seien vor allem die Ermittlungen zur technischen Exposition, also der Arbeitsbelastung. „Dort gibt es wenige Alternativen zu dem Präventionsdienst der Beklagten.“ Also: Außerhalb der Berufsgenossenschaft gibt es kaum unabhängige Gutachter.
Das Sozialgericht Dortmund schreibt, die Ermittlungen der Berufsgenossenschaften seien im Regelfall gut. Allerdings gibt es – sollten sie nicht gut sein – kaum Möglichkeiten, ein unabhängiges, zweites Gutachten zu bekommen. „Dazu gibt es kaum Experten.“

Experten stünden oft in einem Lager, schreibt auch Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichtes Fulda. Es sei unklar, wie viel die Gutachter für die Berufsgenossenschaften arbeiten, also: wie abhängig sie von den Einnahmen der Berufsgenossenschaften sind. Dies werde dem Gericht nicht mitgeteilt.
„Ich selbst habe immer versucht, etwa möglichst Chefärzte von Hochschulkliniken zu bekommen, weil die mir am ehesten unabhängig schienen“, schreibt Schütz. Er habe grundsätzlich keine Gutachter genommen die viel für Berufsgenossenschaften arbeiten.
Richter haben Zweifel, ob Gutachter wirklich unabhängig sind
Die Auswahl der Gutachter treffen die vorsitzenden Richter unabhängig. Dabei stehen ihnen teilweise Sachverständigenlisten des Gerichts zur Verfügung, sie erkundigen sich bei Kollegen oder fragen nach geeigneten Gutachtern bei den Universitätskliniken. Nicht allen Gerichten ist bekannt, für wen die Gutachter sonst noch arbeiten. Viele beziehen sich auf ihre Erfahrungen der vergangenen Jahre.
„Aufgrund der täglichen Lektüre von Gutachten weiß man mit der Zeit, wer sein Handwerk beherrscht“, schreibt Ole Beyler vom Sozialgericht Berlin. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen berichtet, dass sie immer wieder auch Gutachter haben, die mit „einem sehr dicken Daumen“ arbeiten, also sehr ungenau – diese werden dann nicht mehr beauftragt.
Mehr über unseren Recherche-Schwerpunkt „Krank durch Arbeit“ erfahrt ihr auch in unserem Podcast „Unterm Radar“.
Die Richter müssen sich im Berufskrankheiten-Verfahren auf die Kompetenz der Gutachter verlassen. Denn „man kann nie das Wissen der Gutachter erreichen – alles andere wäre auch überraschend. Daher muss man darauf vertrauen“, sagt Carsten Schütz vom Sozialgericht Fulda. Die Richter können die Gutachten zwar kritisch überprüfen – Ist das Gutachten vollständig? Ist es plausibel? – aber viel mehr gehe nicht, da sind sich fast alle Gerichte einig.
„Die wenigen kompetenten Gutachter sind hoffnungslos überlastet.“
Die Richter seien „angewiesen auf den Sachverstand von Gutachtern“ schreiben mehrere Sozialgerichte in ihren Antworten an BuzzFeed News. Aber genau diese so dringend benötigten, guten Gutachter fehlen den Gerichten. „Die wenigen kompetenten Gutachter sind hoffnungslos überlastet“, schreibt Hans Egidy vom Sozialgericht Dresden. Er hält daher die Ausbildung der Ärzte für verbesserungswürdig.
Bei seltenen Berufskrankheiten sei es zudem schwierig, „überhaupt geeignete medizinische Gutachter zu finden“, bemängelt Klaus Krome vom Thüringischen Landessozialgericht in Erfurt.
Nur einige wenige Mediziner hätten die entsprechende Expertise, „um die angeforderten Gutachten in der notwendigen hohen Qualität zu erstellen“ schreibt auch Robert Lange vom Sozialgericht Frankfurt/Oder. Und die wenigen Gutachter, die es auf bestimmten Spezialgebieten gäbe, seien durch ihre hauptamtlichen Verpflichtungen so eingebunden, dass sie nur eine begrenzte Anzahl von Gutachten erstellen könnten.
Anwälte haben mit den Verfahren extremen Aufwand
Zu den Problemen an den Sozialgerichten kommt für Betroffene eine weitere Hürde hinzu: Es ist offenbar schwierig, ausreichend kompetente Sozialrechtsanwälte zu finden, die sich mit Berufskrankheiten-Verfahren beschäftigen. Mehrere Anwälte, mit denen BuzzFeed News gesprochen hat, beklagen den hohen Aufwand für Berufskrankheiten-Verfahren – und die im Vergleich dazu extrem niedrige Bezahlung.
„Die Verfahren sind spannend, aber frustrierend.“
„Das ist ein hartes Brot. Die ragen vom Bearbeitungsaufwand klar über das Normalmaß hinaus“, sagt Hans-Jürgen Brink, Rechtsanwalt für Arbeits- und Sozialrecht in Wiesbaden. Er rechnet BuzzFeed News vor, dass es für Anwälte wie ihn im besten Fall rund 1000 Euro Honorar für das Verfahren in der ersten Instanz gebe – obwohl sich die Arbeit oft über mehrere Jahre ziehe. „Die Verfahren sind spannend, aber frustrierend.“ Brink ist überzeugt davon, dass da „viele Ansprüche vergraben sind“, also Betroffene zu Unrecht nicht entschädigt werden.
Auch Rechtsanwalt Günter Macht aus Würzburg beklagt sich über die zu niedrigen Gebühren bei Berufskrankheiten-Verfahren. Die Kanzlei Macht & Eckstein gibt es seit 50 Jahren, sie ist auf Sozialrecht spezialisiert. Macht schreibt in einer E-Mail an BuzzFeed News, die Verfahren seien „extrem umfänglich“ und „nicht kostendeckend“. Vier bis fünf Jahre dauere ein Verfahren, im Schnitt gebe es oft nur 370 Euro Gebühr für den betreuenden Anwalt.
„Die Gebührensituation führt dazu, dass Anwälte weitestgehend in diesem Bereich nicht tätig sind, wenn ja, meist mit Gebührenvereinbarungen, die natürlich die Betroffenen in der Regel abschrecken“, schreibt Macht. Er beklagt sich zudem, dass die unfallrechtliche Literatur von den Berufsgenossenschaften – und damit der Industrie – finanziert und beherrscht wird. Also die Literatur, die auch den Richtern vorliegt, wenn sie die Fälle vor Gericht bewerten sollen.
„Ich bin mit vielen Verfahren sehr unzufrieden“, schreibt auch Ingrid Claas, Fachanwältin für Sozial- und Versicherungsrecht aus Wiesbaden. „Der letzte Fall hat 16 Jahre gedauert und der Mandant hat jetzt gerade wegen überlanger Verfahrensdauer eine Entschädigung von 1200 Euro erhalten.“ Die Verfahren an Sozialgerichten dauerten extrem lange und die Berufsgenossenschaften verweigerten sich hartnäckig, „obwohl es ihre Aufgabe ist zu helfen, wenn Menschen durch Arbeit krank werden“.
Fallen den Gerichten die größten Probleme gar nicht auf?
„In aller Regel, ich würde schätzen wollen in 95 bis 98 Prozent der Fälle, werden nur die Angaben der Beklagten selbst zugrunde gelegt, also der Berufsgenossenschaft“, sagt Miriam Battenstein im Telefonat mit BuzzFeed News. Die Kanzlei Battenstein aus Düsseldorf vertritt seit Jahrzehnten vor allem Asbestopfer. Für sie sei es „ausgesprochen schwierig, an Sachverständige zu kommen.“

Leider gebe es für die Betroffenen kein Recht darauf, ein unabhängiges Gutachten über die Arbeitsbelastung einzuholen. Deshalb werde diese Arbeitsbelastung fast immer nur von den Berufsgenossenschaften ermittelt. Man könne bislang nur „das Gericht so lange mit Vortrag in die Ecke drängen, bis es sich genötigt fühlt, doch mal externen Sachverstand einzuholen“, sagt Battenstein. Hier bestehe dringender Reformbedarf. Es müsse „ein eigenes Antragsrecht im Sozialgerichtsprozess“ geben – „und auch ein eigenes Antragsrecht schon im Verwaltungsverfahren bei der Berufsgenossenschaft.“
Wenn ein Sozialrichter in erster Instanz 500 bis 600 Fälle zu bearbeiten habe, dann sei klar, dass die Richter „nicht aus jedem Fall ein wissenschaftliches Werk machen können“, sagt Battenstein. Aber: „Umso schlimmer ist es dann, wenn externer Sachverstand nicht bemüht wird.“
„Ich habe immer den Eindruck, die Sozialrichter sind der Meinung, wenn die Berufsgenossenschaft das so ermittelt hat, dann wird das schon so stimmen. Aber wenn natürlich nur einer bestimmt, was Sache ist, dann haben wir ein deutliches Ungleichgewicht, das zu Lasten der Versicherten geht“, sagt Battenstein und spricht von einem mangelnden Problembewusstsein bei den Sozialgerichten.
Forderung nach einem Systemwechsel – für die Betroffenen
Einige Sozialgerichte glauben selbst, dass die Verfahren den Betroffenen nicht gerecht werden. Sie fordern deshalb ganz grundlegende Änderungen, auch von der Bundesregierung.
Um die Berufsgenossenschaften zu besseren Ermittlungen zu zwingen, könne man über „eine Umkehr der Beweislast zugunsten der Versicherten“ nachdenken, schreibt Schütz. Das heißt: In bestimmten Konstellationen muss nicht mehr der Betroffene beweisen, dass er durch seine Arbeit krank geworden ist. Sondern die Gegenseite muss beweisen, dass der Betroffene nicht durch seine Arbeit erkrankt ist.
Auch Jutta Mauer vom Hessischen Landessozialgericht fordert einen Systemwechsel, wie sie es nennt. Wenn eine Berufskrankheit durch ausreichende Arbeitsbelastung vorliegt, zum Beispiel durch den Umgang mit giftigen Stoffen oder schwere körperliche Tätigkeit, dann sollte „die Anerkennung erfolgen können, ohne dass die Notwendigkeit einer weiteren Kausalitätsprüfung im konkreten Einzelfall nachzuweisen wäre.“
Im Gegenzug müsse man aber auch höhere Grenzwerte festlegen, schreibt Mauer, um Berufskrankheiten wie zum Beispiel Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen von sogenannten Volkskrankheiten besser unterscheiden zu können.
„Die Definitionsmacht nicht kleinen Kreisen von Experten überlassen.“
Carsten Schütz fordert das Arbeitsministerium zudem auf, die Voraussetzungen für Berufskrankheiten deutlicher zu definieren, „um die Definitionsmacht nicht kleinen Kreisen von Experten zu überlassen, die dann ohne Legitimation bestimmen, wann eine BK anerkannt wird“. Auch Peter Frese vom Sozialgericht Gotha fordert, dass die Bundesregierung mehr Verantwortung übernimmt und klare Vorgaben für die Anerkennung von Berufskrankheiten macht.
„Teilweise rechnen wir – in Anführungsstrichen – wie Mathematiker bestimmte Quoten bei Strahlungen nach, gewisse Prozentzahlen bei Infektionskrankheiten“, sagt Frese. „Das verlangt doch einen sehr großen Umfang von Einarbeitung und von Fachkenntnissen. Dazu bedarf es in der Anwaltschaft und auch bei den Berufsverbänden einer gewissen Kompetenz, die ich eigentlich immer voraussetze, die aber leider nicht in jedem Fall vorhanden ist.“
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Krank durch Arbeit – und keiner zahlt
In Deutschland werden jedes Jahr tausende Menschen nicht entschädigt, obwohl ihre Arbeit sie krank gemacht hat. Die Unternehmen sparen dadurch hunderte Millionen Euro, auf Kosten der Steuerzahler. Das zeigen jahrelange Recherchen von BuzzFeed News Deutschland und ZDFzoom.