Söder streicht „Freedom Day“ - neue Corona-Regeln in Bayern
Markus Söder blickt mit Sorge auf die steigenden Corona-Zahlen. Einen „Freedom Day“ lehnt er daher klar ab, Bayern wird wohl einen Sonderweg gehen. Ein Regel-Überblick.
München – „Corona steigt an, der Bund steigt aus“, kritisierte Markus Söder* in einer Regierungserklärung im bayerischen Landtag am Dienstag*. Bereits am Sonntag hatte er sich in einem Interview klar gegen einen „Freedom Day“ ausgesprochen*, also das Wegfallen aller tiefgreifenden Corona-Maßnahmen. In der Kabinettssitzung am Dienstag beschlossen Söder und seine Minister von der sogenannten „Übergangsregel“ Gebrauch zu machen. Damit geht Bayern einen Sonderweg, weitestgehend bleiben die Corona-Beschränkungen noch bis 2. April bestehen. Einige Lockerungen kommen wohl dennoch zum 19. März. Die neuen Regeln im Überblick.
Corona-Regeln in Bayern: Doch kein „Freedom Day“! Söder hält an Maßnahmen fest
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das überarbeitete Infektionsschutzgesetz sollen an diesem Wochenende eigentlich bundesweit alle tiefgreifenden Corona*-Maßnahmen auslaufen. Bleiben sollen nur Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie Testpflicht in Pflegeheimen und Schulen. Die Länder können allerdings eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen. Bayern zieht diese Option. Damit bleiben folgende Corona-Beschränkungen wie gehabt:
- In der Gastronomie, Hotels und an Hochschulen gilt weiter die 3G-Regelung.
- In Clubs und Diskotheken bleibt es bei der 2G-plus-Regelung.
- Im Freizeitbereich ist die Zugangsbeschränkung weiter 2G.
- Die geltende FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Lediglich an Schulen kommt es zu einer Änderung.
- Sowohl in Schulen als auch in Kitas bleibt die Testpflicht.
Einige Corona-Lockerungen kommen dennoch für den Freistaat
Trotz der hohen Infektionszahlen und der Sorge Söders entfällt in Grund- und Förderschulen die Maskenpflicht im Unterricht ab kommenden Montag (21. März), eine Woche später (ab dem 28. März) auch in den 5. und 6. Klassen. Sollte das neue Infektionsschutzgesetz in Berlin in dieser Woche wie bisher vorgesehen beschlossen werden, entfallen auch in Bayern ab dem 19. März viele Vorgaben. Ein Überblick, welche Regeln dann wegfallen:
- Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen
- Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen
- Das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie
- Das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten
- Das Verbot, auf öffentlichen Plätzen zu feiern und Alkohol zu verkaufen
Für Volksfeste sollen bis zum 2. April noch analoge Regeln wie in der Gastronomie gelten, dann fallen auch hier sämtliche Auflagen weg. Die Entscheidung, welche Volksfeste stattfinden, trifft allerdings nicht die Staatsregierung. Das gilt auch für die Wiesn in München. „Die Entscheidung, ob das Oktoberfest in München* stattfindet, ist natürlich eine Entscheidung der Landeshauptstadt“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU).

Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder per Landtagsbeschluss wieder strengere Regeln einführen – wobei viele der bislang möglichen Maßnahmen dann ausgeschlossen sind. Diesen Weg geht das bayerische Kabinett aber bis auf Weiteres nicht. Auch das weitere Vorgehen nach dem 2. April ist offen, ob am 3. April ein „Freedom Day“ kommt oder nicht bleibt abzuwarten. Das müsse man rechtzeitig vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung entscheiden, so Herrmann. „Stand heute“ müsste eine Hotspot-Regelung für jeden Landkreis einzeln getroffen werden. (tkip/dpa) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA