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Söder streicht „Freedom Day“ - neue Corona-Regeln in Bayern

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Von: Tanja Kipke

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Markus Söder blickt mit Sorge auf die steigenden Corona-Zahlen. Einen „Freedom Day“ lehnt er daher klar ab, Bayern wird wohl einen Sonderweg gehen. Ein Regel-Überblick.

München – „Corona steigt an, der Bund steigt aus“, kritisierte Markus Söder* in einer Regierungserklärung im bayerischen Landtag am Dienstag*. Bereits am Sonntag hatte er sich in einem Interview klar gegen einen „Freedom Day“ ausgesprochen*, also das Wegfallen aller tiefgreifenden Corona-Maßnahmen. In der Kabinettssitzung am Dienstag beschlossen Söder und seine Minister von der sogenannten „Übergangsregel“ Gebrauch zu machen. Damit geht Bayern einen Sonderweg, weitestgehend bleiben die Corona-Beschränkungen noch bis 2. April bestehen. Einige Lockerungen kommen wohl dennoch zum 19. März. Die neuen Regeln im Überblick.

Corona-Regeln in Bayern: Doch kein „Freedom Day“! Söder hält an Maßnahmen fest

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das überarbeitete Infektionsschutzgesetz sollen an diesem Wochenende eigentlich bundesweit alle tiefgreifenden Corona*-Maßnahmen auslaufen. Bleiben sollen nur Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie Testpflicht in Pflegeheimen und Schulen. Die Länder können allerdings eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen. Bayern zieht diese Option. Damit bleiben folgende Corona-Beschränkungen wie gehabt:

Einige Corona-Lockerungen kommen dennoch für den Freistaat

Trotz der hohen Infektionszahlen und der Sorge Söders entfällt in Grund- und Förderschulen die Maskenpflicht im Unterricht ab kommenden Montag (21. März), eine Woche später (ab dem 28. März) auch in den 5. und 6. Klassen. Sollte das neue Infektionsschutzgesetz in Berlin in dieser Woche wie bisher vorgesehen beschlossen werden, entfallen auch in Bayern ab dem 19. März viele Vorgaben. Ein Überblick, welche Regeln dann wegfallen:

Für Volksfeste sollen bis zum 2. April noch analoge Regeln wie in der Gastronomie gelten, dann fallen auch hier sämtliche Auflagen weg. Die Entscheidung, welche Volksfeste stattfinden, trifft allerdings nicht die Staatsregierung. Das gilt auch für die Wiesn in München. „Die Entscheidung, ob das Oktoberfest in München* stattfindet, ist natürlich eine Entscheidung der Landeshauptstadt“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU).

Ministerpräsident Markus Söder hält eine Regierungserklärung im Bayerischen Landtag.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder © Peter Kneffel/dpa

Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder per Landtagsbeschluss wieder strengere Regeln einführen – wobei viele der bislang möglichen Maßnahmen dann ausgeschlossen sind. Diesen Weg geht das bayerische Kabinett aber bis auf Weiteres nicht. Auch das weitere Vorgehen nach dem 2. April ist offen, ob am 3. April ein „Freedom Day“ kommt oder nicht bleibt abzuwarten. Das müsse man rechtzeitig vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung entscheiden, so Herrmann. „Stand heute“ müsste eine Hotspot-Regelung für jeden Landkreis einzeln getroffen werden. (tkip/dpa) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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